Dopingbetrug? Schumacher muss vor Gericht

Stuttgart. Eigentlich hoffte Stefan Schumacher (Foto: dapd) nach Ablauf seiner Dopingsperre auf eine baldige Rückkehr in die Weltelite - zunächst steht dem Radprofi allerdings der Gang in den Gerichtssaal bevor. Dem Nürtinger wird nach seinen positiven Dopingbefunden von 2008 nun doch der Prozess gemacht, wie das Oberlandesgericht Stuttgart gestern mitteilte

Stuttgart. Eigentlich hoffte Stefan Schumacher (Foto: dapd) nach Ablauf seiner Dopingsperre auf eine baldige Rückkehr in die Weltelite - zunächst steht dem Radprofi allerdings der Gang in den Gerichtssaal bevor. Dem Nürtinger wird nach seinen positiven Dopingbefunden von 2008 nun doch der Prozess gemacht, wie das Oberlandesgericht Stuttgart gestern mitteilte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen, der Doping bestreitet, Betrug an seinem früheren Rennstall Gerolsteiner vor."Dem Ausgang des Verfahrens sehe ich gelassen entgegen", meinte Schumacher, der im September 2010 beim drittklassigen Team Miche Guerciotti seine Rückkehr gefeiert hatte, auf seiner Internetseite. "Ich werde mich zu dieser Angelegenheit nicht weiter äußern. Nur so viel: Ich werde selbstverständlich Rede und Antwort stehen und dazu beitragen, die Dinge aufzuklären." Der Prozess hat Beispielcharakter: Noch nie wurde ein deutscher Athlet nach einer sportrechtlichen Sanktion zusätzlich vor einem ordentlichen Gericht verurteilt. Schumachers Anwalt Michael Lehner sieht aber die Chance, den Namen seines Mandanten reinzuwaschen.

Der Radprofi, dem vor drei Jahren bei der Tour de France und den Olympischen Spielen in Peking die Einnahme des Blutdopingmittels Cera nachgewiesen worden war, hatte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Arbeitgeber Gerolsteiner betrogen. Es geht um eine Summe von 150 000 Euro, die Schumachers Gehalt für Juli, August und September 2010 entsprachen. Weil er zuvor erklärt hatte, nicht zu dopen, habe er das Geld "betrügerisch erworben", so die Behörde. Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage im Februar abgewiesen, Anwalt Lehner hielt die Begründung damals "ausgewogen und nachvollziehbar". Das angerufene Oberlandesgericht (OLG) sah dies aber anders und ordnete ein Hauptverfahren an. Eine Verurteilung sei wahrscheinlicher als ein Freispruch, sagte OLG-Sprecher Matthias Merz. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einem Prozessbeginn noch in diesem Jahr. Lehner hält den Zeitplan dagegen für unwahrscheinlich: "Das könnte zu kurz sein."dpa

stefan-schumacher.com

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