Doping-Affäre: 75 000 Euro Strafe für Hoffenheim

Hoffenheim. In der Doping-Test-Affäre hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) unter Vorsitz von Hans Lorenz Bundesligist 1899 Hoffenheim wegen Verstoß gegen Anti-Doping-Richtlinien zu 75 000 Euro Strafe verurteilt. Hoffenheims Doping-Beauftragter Peter Geigle muss wegen unsportlichen Verhaltens 2500 Euro zahlen

Hoffenheim. In der Doping-Test-Affäre hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) unter Vorsitz von Hans Lorenz Bundesligist 1899 Hoffenheim wegen Verstoß gegen Anti-Doping-Richtlinien zu 75 000 Euro Strafe verurteilt. Hoffenheims Doping-Beauftragter Peter Geigle muss wegen unsportlichen Verhaltens 2500 Euro zahlen. Der Freispruch für die 1899-Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker hat Bestand.

Ibertsberger und Janker waren nach dem Spiel bei Borussia Mönchengladbach am 7. Februar (1:1) zehn Minuten zu spät zur Doping-Kontrolle gekommen. Geigle hatte nach eigener Aussage vergessen, sie zu informieren, obwohl er dazu beauftragt war. Lorenz sagte gestern: "Wir haben es nicht mit dem Fall eines klassischen Doping-Vergehens zu tun." Der DFB hatte die zwei Profis denn auch am 6. März freigesprochen, 1899 aber wegen Verstoß gegen Anti-Doping-Richtlinien angeklagt. Mönchengladbach legte dann Einspruch gegen die Wertung des Spiels ein. Den zog die Borussia gestern auf Empfehlung von Lorenz ("Das Spiel wurde in keiner Weise beeinflusst") zurück.

Geigle sagte gestern erneut aus, er habe vergessen, die Spieler von der Kontrolle zu informieren. Geigle hatte nach Aussage des unabhängigen Doping-Kontroll-Arztes Rainer Klischies am Spieltag versucht, seine Aufgaben als Doping-Beauftragter an Hoffenheims Spielleiter Dirk Rittmüller abzutreten, obwohl der nicht dazu berechtigt gewesen wäre. Rittmüller gab an, er habe von Klischies die Formulare für die Kontrolle bekommen. Die habe er 1899-Mannschaftsarzt Pieter Beks gegeben, obwohl sie an Geigle hätten gehen müssen. Klischies wurde vom DFB suspendiert. Die Befragung der Zeugen zeigte jedenfalls, dass es vor der Kontrolle ein Durcheinander gab. So waren die Mannschaftsärzte beider Clubs im Kontrollraum, obwohl sie dort keinen Zutritt haben.

"Ich bin überrascht über mangelnde Kenntnisse der Anti-Doping-Bestimmungen und Kontrollabläufe", sagte denn auch die Beauftragte der Nationalen Anti-Doping-Agentur, Anja Berninger, als Prozess-Beobachterin. Sie empfahl, "die Abläufe zu überdenken". Ihre Ohren seien bei der Zeugenbefragung "gewachsen": "Sicherlich wird es im Nachgang Gespräche mit dem DFB geben." 1899-Manager Jan Schindelmeiser (Foto: dpa) erklärte: "Ich denke, das Urteil war salomonisch und klug. Es gibt keinen Grund, Widerspruch einzulegen. Eine solche Verkettung unglücklicher Umstände darf nicht mehr passieren." Lorenz kritisierte, dass bei Kontrollen "bestimmte zeitliche Grenzen nicht vorgeschrieben sind". So müsse man sich Gedanken machen, ob etwa nach dem Pokalfinale für die Urinabgabe ausgeloste Spieler an der Siegerehrung teilnehmen dürfen.

Als Konsequenz will der DFB das "Chaperon"-System in 1. und 2. Liga einführen: Eine unabhängige Person informiert die ausgewählten Sportler über die Doping-Probe, begleitet sie in den Kontrollraum und garantiert, dass nicht manipuliert wird. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort