DFB-Sportgericht weist Aalens Einspruch gegen FCS-Sieg zurück

Saarbrücken. Das Tauziehen um die Wertung des Drittliga-Spiels 1. FC Saarbrücken gegen VfR Aalen geht weiter. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gestern den Einspruch des VfR gegen die Wertung der Partie zurückgewiesen

 FCS-Sportdirektor Dieter Ferner: "Wir haben keine andere Entscheidung erwartet." Foto: Hartung

FCS-Sportdirektor Dieter Ferner: "Wir haben keine andere Entscheidung erwartet." Foto: Hartung

Saarbrücken. Das Tauziehen um die Wertung des Drittliga-Spiels 1. FC Saarbrücken gegen VfR Aalen geht weiter. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gestern den Einspruch des VfR gegen die Wertung der Partie zurückgewiesen. Aalen hatte seine Klage gegen die 2:3-Niederlage damit begründet, dass Schiedsrichter Christian Dietz aus Kronach die zweite Halbzeit zu früh abgepfiffen hat (wir berichteten). Der DFB schloss sich der Argumentation nicht an, weil nach den Statuten die Festlegung der Spielzeit eine Tatsachen-Entscheidung des Unparteiischen ist. Zudem sei nicht ersichtlich, dass die Entscheidung des Schiedsrichters mit hoher Wahrscheinlichkeit das Spielergebnis zu Ungunsten der Aalener beeinflusst habe, was nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB Voraussetzung für einen erfolgreichen Einspruch sei."Wir haben keine andere Entscheidung erwartet", kommentierte Dieter Ferner, der sportliche Leiter des FCS, das Urteil: "Wenn man dieses Fass aufgemacht hätte, würden in Zukunft 50 Prozent der Spiele annulliert." Aalen beabsichtigt aber dieses Fass zu öffnen. Denn auf seiner Internetseite gab der Verein bekannt, er wolle Rechtsmittel einlegen. Nun kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. cor

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