DFB korrigiert Urteil: FC St. Pauli muss kein "Geisterspiel" bestreiten

Frankfurt. Der FC St. Pauli muss nicht das erste "Geisterspiel" der Bundesliga-Geschichte bestreiten. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gab dem Einspruch des Erstligisten statt und verurteilte den Club gestern stattdessen, das erste Spiel der neuen Saison mindestens 50 Kilometer außerhalb Hamburgs und vor nicht mehr als 12 500 Zuschauern auszutragen

Frankfurt. Der FC St. Pauli muss nicht das erste "Geisterspiel" der Bundesliga-Geschichte bestreiten. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gab dem Einspruch des Erstligisten statt und verurteilte den Club gestern stattdessen, das erste Spiel der neuen Saison mindestens 50 Kilometer außerhalb Hamburgs und vor nicht mehr als 12 500 Zuschauern auszutragen. Damit korrigierte der DFB das Urteil aus erster Instanz, wonach der abstiegsbedrohte FC St. Pauli die Partie gegen Werder Bremen am 23. April unter Ausschluss der Öffentlichkeit hätte bestreiten müssen. Der DFB erklärte: "Das Urteil hat den Charme, dass nicht in den sportlichen Verlauf eingegriffen wird." St. Paulis Trainer Holger Stanislawski sagte: "Überragend, ich habe großen Respekt vor der Entscheidung des DFB. Das nennt man Fairplay."

St. Paulis Spiel gegen Schalke 04 am 1. April war in der 87. Minute beim Stand von 0:2 abgebrochen worden, weil ein Zuschauer Linienrichter Thorsten Schiffner mit einem Bierbecher verletzt hatte. Ein Verdächtiger, den den Becher geworfen haben soll, ist ermittelt. Er soll unter erheblichem Alkohol-Einfluss gestanden haben. Eine Partie ohne Zuschauer hätte den FC St. Pauli mit möglichen Einbußen von 587 000 Euro hart getroffen. Das abgebrochene Spiel wird mit 2:0 für Schalke gewertet. dpa

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