Dem DFB droht eine Grundsatzdebatte

Frankfurt. Dynamo Dresden ist abgestraft, die eigene Souveränität eindrucksvoll zur Schau gestellt - doch die Ruhe beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) ist trügerisch. Der drakonische Pokalausschluss des Zweitligisten droht für den Verband zur komplizierten Grundsatzdiskussion zu werden, die sogar vor staatlichen Gerichten enden könnte

 Beim Pokalspiel in Hannover fielen die Dresdner Fans einmal mehr unangenehm auf. Nun wurde der Verein dafür bestraft. Foto: Steffen/dpa

Beim Pokalspiel in Hannover fielen die Dresdner Fans einmal mehr unangenehm auf. Nun wurde der Verein dafür bestraft. Foto: Steffen/dpa

Frankfurt. Dynamo Dresden ist abgestraft, die eigene Souveränität eindrucksvoll zur Schau gestellt - doch die Ruhe beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) ist trügerisch. Der drakonische Pokalausschluss des Zweitligisten droht für den Verband zur komplizierten Grundsatzdiskussion zu werden, die sogar vor staatlichen Gerichten enden könnte.

"Ich habe allergrößte Bedenken, ob die Gefährdungshaftung der Vereine für die Fans, für alle, die ins Stadion gehen, zu halten ist", sagte der renommierte Sportrechtsexperte Michael Lehner. Die bislang in Stein gemeißelte Rechts- und Verfahrensordnung des DFB bröckelt nach dem Urteil bedenklich - erst recht, wenn Dynamo vor die nächste Instanz, das Ständige Schiedsgericht, ziehen sollte.

Das Bundesgericht hatte am Donnerstag die Entscheidung des Sportgerichtes bestätigt, wonach der Zweitligist nach Ausschreitungen am Rande des Pokalspiels bei Hannover 96 aus dem DFB-Pokal 2013/2014 ausgeschlossen wird. Dynamo betonte erneut, rechtlich nicht für die randalierenden Chaoten in Haftung genommen werden zu können.

"In so wichtigen und von der Strafhärte auch bedeutsamen Entscheidungen wünsche ich mir ein staatliches Gericht", sagte auch Rechtsexperte Lehner, der vor einer nur scheinbaren Unabhängigkeit warnte: "Ein Gericht, das außerhalb der Einflussnähe des DFB-Kreises wirkt." Da, wo es "brachial um großwirtschaftliche Dinge geht", käme das Sportgericht an seine Grenzen. "Über die Verfassung, das Grund- oder die Persönlichkeitsrechte kann sich der Sport nicht so einfach hinwegsetzen", sagte er.

Lehner kritisierte, dass auch das Bundesgericht für eine Revolution hätte sorgen und den Grundsatz der verschuldensunabhängigen Haftung aus Paragraf 9a hätte kippen können. "Wer soll das eigene Reglement hinterfragen, wenn nicht die eigene Gerichtsbarkeit", sagte er: "Es wäre die Aufgabe des Bundesgerichts gewesen, den eigenen Leuten zu sagen, dass man das gesamte Recht beachten müsse." sid