David zwingt Goliath in die Knie
Karlsruhe · Der Zwangsabstieg des damaligen Regionalligisten SV Wilhelmshaven war rechtswidrig. Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zwingt die Fußball-Verbände in Deutschland zu schnellen Veränderungen.
Als der kleine SV Wilhelmshaven nach acht langen Jahren und zähen juristischen Auseinandersetzungen gegen die große Fifa gewonnen hatte, musste der Vorstandsvorsitzende Hans Herrnberger erst einmal tief durchatmen. "Es ist ein wunderbares und befreiendes Gefühl", sagte der Funktionär des niedersächsischen Bezirksligisten nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): "Hier hat wirklich David gegen Goliath gewonnen. Wir haben eine Zukunft."
Wie die Karlsruher Richter gestern feststellten, war der nach der Saison 2013/2014 vollstreckte Zwangsabstieg des damaligen Regionalligisten rechtswidrig. Nach dem auch für den Deutschen Fußball-Bund (DFB) richtungsweisenden und folgenreichen Urteil verlangt der Club die Wiedereingliederung in die Regionalliga zur Saison 2017/2018 und finanzielle Entschädigungen.
"Wir müssen mit dem DFB und dem Norddeutschen Fußball-Verband kurzfristig zusammenkommen und eine faire Lösung für uns finden", sagte Herrnberger - und kündigte an, sich direkt an DFB-Präsidenten Reinhard Grindel zu wenden. Dessen für Recht- und Satzungsfragen zuständiger Vize Rainer Koch will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und sorgfältig analysieren. Es gelte schnell zu klären, "was zu tun ist, um den Verpflichtungen als deutscher Fußball gegenüber der Fifa und den anderen weltweiten Fußballorganisationen auch weiterhin nachkommen zu können und dem international gültigen Spieler-Transferrecht auch in Deutschland zur Durchsetzung zu verhelfen", sagte Koch.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits seit 2008 war die Weigerung des Vereins gewesen, für den früheren argentinischen Spieler Sergio Sagarzazu, der auch den italienischen Pass besitzt, eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von insgesamt 157 500 Euro an zwei vorherige Vereine des Südamerikaners zu zahlen. Derlei Geldtransfers und entsprechende Strafen bei Nichteinhaltung sehen die Bestimmungen des Weltverbandes Fifa und auch des DFB vor - nicht aber die des Norddeutschen Fußball-Verbandes.
Wilhelmshaven ist jedoch nur im NFV Mitglied. Damit fehlt laut BGH die rechtliche Grundlage, um den Club mit einem Zwangsabstieg zu bestrafen. "Die Regelung müssen eindeutig sein, damit die Mitglieder des Vereins die ihnen eventuell drohenden Rechtsnachteile erkennen und entscheiden können, ob sie diese hinnehmen oder ihr Verhalten entsprechend einrichten wollen", heißt es in der Erklärung aus Karlsruhe . Damit folgte die höchste Instanz dem Oberlandesgericht Bremen, das im Dezember 2014 die Rückversetzung der Niedersachsen in die Oberliga für unwirksam erklärt hatte. Gegen dieses Urteil legte der Norddeutsche Fußballverband daraufhin Revision ein und verlor nun.
Die mächtigen Verbände müssen Anpassungen vornehmen, wenn künftig das Fifa-Recht auch auf regionaler Ebene gelten soll. "Ohne einheitliche, nachvollziehbare und verbindliche Regelungen ist ein rechtssicherer Spielbetrieb nicht möglich", sagte Koch: "Gegebenenfalls notwendige Satzungsänderungen müssten umgehend auf den Weg gebracht werden." Der kleine, zähe SV Wilhelmshaven hat ganz schön was ins Rollen gebracht.