Bobpilot Machata legt Einspruch gegen Wettkampfsperre ein

Wiesbaden · Manuel Machata hat über seinen Rechtsbeistand Einspruch gegen das Urteil des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland (BSD) eingelegt. Der nicht für Olympia qualifizierte Bobpilot hatte in Sotschi Kufen an den späteren Doppel-Olympiasieger Alexander Subkow weitergegeben.

Daraufhin sprach der deutsche Verband eine 5000-Euro-Geldstrafe sowie eine Wettkampfsperre von einem Jahr aus. Zudem wirft der BSD Machata "ein treuwidriges Verhalten gegen die eigene Organisation vor". Nach Erhalt der Urteilsbegründung hat Machatas Rechtsanwalt Thomas Fleischer nun Einspruch eingelegt. Begründung: eine fehlende Rechtsgrundlage.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort