Box Sturm droht ein unangenehmes Nachspiel vor Gericht

Köln · Die Staatsanwaltschaft Köln hat den früheren Box-Weltmeister nach dessen Dopingfall auch wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

 Das Lachen dürfte dem ehemaligen Boxprofi Felix Sturm nach der Ankündigung der Staatsanwaltschaft Köln vergangen sein.

Das Lachen dürfte dem ehemaligen Boxprofi Felix Sturm nach der Ankündigung der Staatsanwaltschaft Köln vergangen sein.

Foto: dpa/Arne Dedert

Eigentlich gehört Körperverletzung zum Boxen dazu. Doch die Staatsanwaltschaft Köln sieht das im Fall von Felix Sturm anders – und versetzt damit die Boxwelt in Aufregung. Der 39-Jährige habe durch sein Dopingvergehen im WM-Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow 2016 die zulässigen Grenzen überschritten und müsse neben Selbstdoping und Teilnahme an einem Wettbewerb unter Dopingeinfluss auch wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden.

Tschudinow habe dem Kampf unter der Annahme einer Chancengleichheit zugestimmt, diese sei durch Sturms Doping aber nicht mehr gegeben, argumentierte die Kölner Behörde. Sturm muss nun eine Stellungnahme abgeben. Im Anschluss entscheidet die Kammer, ob und mit welchen Anklagepunkten das Hauptverfahren eröffnet wird. Offenbar erhofft sich die Behörde durch das neue Delikt eine härtere Bestrafung. Während bei Selbstdoping das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsentzug reicht, droht Sturm im Falle einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

Die Nationale Anti-Doping Agentur (Nada) begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. „Wir haben den Fall 2017 zur Anzeige gebracht. Es liegt doch nahe, dass endlich geprüft wird, ob in so einem Fall eine gefährliche Körperverletzung vorliegt“, sagte Nada-Vorstandsmitglied Lars Mortsiefer.

In der Box-Szene ist dagegen das Unverständnis groß. „Das ist absurd, so etwas habe ich noch nicht gehört“, sagte Präsident Thomas Pütz vom Bund Deutscher Berufsboxer (BDB). „Ich bin dafür, dass man Doping hart bestraft, aber daraus eine Körperverletzung zu konstruieren, halte ich für sehr gewagt.“ Pütz befürchtet nun, dass die Anklage Schule machen könnte. „Wahrscheinlich wollen sie demnächst auch Manuel Charr wegen gefährlicher Körperverletzung drankriegen“, sagte der BDB-Chef und befürchtet eine Ausweitung des Skandals.

Der Fall Manuel Charr sorgt seit Wochen für Schlagzeilen. Mitte September war bekannt geworden, dass beim Schwergewichts-Weltmeister aus Köln bei einer Trainingskontrolle die Einnahme der Anabolika Epitrenbolon und Drostanolon nachgewiesen worden war. Der anschließende WM-Kampf gegen Fres Oquendo aus Puerto Rico musste abgesagt werden. Seitdem wird das Verfahren durch widersprüchliche Aussagen von Charr und durch Hinweise auf Verfahrensfehler begleitet. Noch immer ist nicht klar, wie der Weltverband WBA Charr sanktionieren wird.

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