Zweitliga-Schlusslicht Dynamo Dresden Geklautes Tor sorgt für Nachspiel

Dresden · Dynamo Dresden legt nach aberkanntem Treffer von Patrick Schmidt Einspruch ein.

 Patrick Schmidt rauft sich die Haare – sein Tor zum 3:3 für Dynamo Dresden wird nicht gegeben.

Patrick Schmidt rauft sich die Haare – sein Tor zum 3:3 für Dynamo Dresden wird nicht gegeben.

Foto: dpa/Robert Michael

Nun also doch. Dynamo Dresden hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Einspruch gegen die Wertung des 2:3 gegen Darmstadt 98 eingelegt. Dies teilte der abstiegsbedrohte Zweitligist am Montag mit. „Wir sind als Geschäftsführung dazu verpflichtet, Schaden von unserem Verein fernzuhalten. Deshalb haben wir Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingereicht, weil unserer Meinung nach laut der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ein Regelverstoß des Schiedsrichters vorlag“, sagte Dynamos Geschäftsführer Ralf Minge.

Stein des Anstoßes ist der nicht gegebene Treffer zum 3:3 durch Patrick Schmidt in der 72. Minute. Das Tor des Saarländers, der in der Winterpause vom 1. FC Heidenheim zu Dynamo auf Leihbasis wechselte, war nach Intervention des Videoschiedsrichters Florian Badstübner und Überprüfung des Schiedsrichters Michael Bacher am Spielfeldrand aberkannt worden. Grund: Jannis Nikolaou stand beim Pass auf Schmidt passiv im Abseits und soll dann einen Verteidiger behindert haben. Schmidt hatte kurz zuvor zum 2:3 für Dynamo sein erstes Tor für seinen neuen Klub erzielt.

„Wir haben uns noch einmal in aller Ruhe juristischen Rat und regeltechnische Expertise von unabhängigen Experten eingeholt und sind zum Ergebnis gekommen, dass wir das äußerst umstrittene Zustandekommen der Niederlage gegen Darmstadt nicht einfach so hinnehmen können“, erklärte Minge. Zuvor hatte der 59-Jährige erklärt, keinen Einspruch einlegen zu wollen. Die Aussichten seien zu gering.

Im Dezember war Liga-Konkurrent Wehen Wiesbaden mit seinem Einspruch gegen die Niederlage bei Dynamo vor dem DFB-Sportgericht gescheitert. Die Hessen unterlagen am 8. November bei den Sachsen durch einen kuriosen Videobeweis mit 0:1. Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz begründete sein Urteil damit, dem Schiedsrichter keinen Regelverstoß und dem Videoassistenten keinen Fehler nachweisen zu können. Auch für Dynamo dürften die Aussichten auf Erfolg gering sein. Zumal das der Anfang vom Ende des Videobeweises wäre. Dresden bekommt nun vom DFB eine Frist eingeräumt, um den Einspruch detailliert zu begründen.

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