Fußball Spektakuläre Wende in der Freiburger Stadion-Posse

Freiburg · Auseinandersetzung um den Lärmschutz der im Bau befindlichen neuen Spielstätte. Nahm Gericht veraltete Werte als Grundlage?

 Das neue Stadion des SC Freiburg sorgt für Wirbel. Der Fußball-Bundesligist will schon ab kommender Saison dort spielen.

Das neue Stadion des SC Freiburg sorgt für Wirbel. Der Fußball-Bundesligist will schon ab kommender Saison dort spielen.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Viel Lärm um nichts? Im juristischen Streit um ein teilweises Nutzungsverbot des neuen Freiburger Bundesliga-Stadions bahnt sich eine spektakuläre Wende an. Am Donnerstag teilte der in die Kritik geratene Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit, das umstrittene Urteil werde höchstwahrscheinlich noch einmal überprüft.

Der fast schon skurril anmutende Ansatzpunkt: Die Richter in Mannheim hätten veraltete Lärmschutzwerte als Grundlage genommen. Sollte dies stimmen, ein dicker Fehler. Laut dem Regierungspräsidium Freiburg habe dies der VGH „zwischenzeitlich selbst eingeräumt“.

„Wenn das Regierungspräsidium wie angekündigt Anhörungsrüge einlegt, wird in diesem Verfahren eingehend zu prüfen sein, ob tatsächlich nicht aktuelle Lärmgrenzwerte zugrunde gelegt wurden und – falls ja – ob das Auswirkungen auf die ausgesprochene teilweise Nutzungsuntersagung hat“, hieß es in der Mitteilung des VGH. Alle Verfahrensbeteiligten hätten dann noch einmal Möglichkeit, ausführlich Stellung zu nehmen. Weitere Aussagen könnten derzeit nicht gemacht werden.

Am Mittwoch hatte der VGH mit einer Mitteilung noch viel Aufsehen erregt. Aufgrund von Lärmschutz-Vorschriften dürfe die derzeit im Bau befindliche Arena des Fußball-Bundesligisten nach Fertigstellung nur eingeschränkt verwendet werden. Spiele am Freitag- und Samstagabend sowie Sonntagsmittags? Nicht erlaubt. Der SC Freiburg hätte demnach nur noch samstags um 15.30 Uhr sowie sonntags um 15.30 Uhr oder 18 Uhr spielen können – in der Bundesliga eigentlich undenkbar.

Doch nur wenige Stunden später kam die Replik – mit deutlichen Worten. „Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung nicht auf der aktuellen Rechtslage basiert“, sagte Freiburgs Baubürgermeister Martin Haag. Das Gericht habe nicht die aktuellen, sondern die bis 2017 gültigen Werte berücksichtigt. „Im Ergebnis dürfte dies für das Stadion zu keinen relevanten Einschränkungen der Betriebszeiten führen“, glaubt Haag.

Auch das Regierungspräsidium, das Mitte November 2018 die Baugenehmigung erteilt hatte, halte an seiner „rechtlichen Auffassung und getroffenen Entscheidung fest“, teilte die Behörde mit. Man sei zuversichtlich, dass diese im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht standhalten werde. Das Stadion soll 76 Millionen Euro kosten und 34 700 Plätze haben. 2015 hatten die Bürger in Freiburg in einem Bürgerentscheid mit 58,2 Prozent für den Stadionneubau gestimmt.

Sechs Anwohner klagen derzeit gegen die Baugenehmigung des Stadions, das mit dem Beginn der kommenden Saison genutzt werden soll. Das Verwaltungsgericht Freiburg lehnte Ende April das Ansinnen der Kläger ab und entschied praktisch gegen einen Baustopp. Dagegen legten die Kläger Beschwerde vor dem VGH in Mannheim ein.

Und was sagt der Verein des neuen DFB-Präsidenten Fritz Keller? Der hatte das Urteil am Mittwoch noch als „nach dem bisherigen Verlauf für uns mehr als überraschend“ eingeschätzt. Für den Fortgang des Verfahrens „wird die Begründung eingehend zu prüfen sein“, teilte Vereins-Vorstand Oliver Leki mit. Allerdings noch vor dem Bekanntwerden des möglicherweise entscheidenden Fauxpas.

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