Fußball FCK muss sich für Sanierung oder Planinsolvenz entscheiden

Kaiserslautern · Der Fußball-Drittligist hat hohe Schulden und braucht für eine weitere Saison in der 3. Liga rund zwölf Millionen Euro. Nur zwei Möglichkeiten gibt es.

 Der Spielbetrieb in der 3. Fußball-Liga ruht, nur Training in Zweiergruppen ist beim 1. FC Kaiserslautern seit Montag wieder möglich.

Der Spielbetrieb in der 3. Fußball-Liga ruht, nur Training in Zweiergruppen ist beim 1. FC Kaiserslautern seit Montag wieder möglich.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Wie uneinig die 20 Fußball-Drittligisten sind, offenbarte sich dieser Tage. Fünf Clubs plädieren offen für eine Fortsetzung der Saison, sieben weitere wollen das angeblich auch. Acht Clubs wiederum sind für einen Abbruch. Der 1. FC Kaiserslautern will sich an dieser öffentlichen Debatte nicht beteiligen. „Es ist für die 3. Liga existenziell, als Einheit für die Interessen der Clubs in einer intern geführten Diskussion eine Lösung zu den bekannten Problemen zu erarbeiten“, sagt Geschäftsführer Soeren Oliver Voigt. Die aktuellen Situation bringe eine Vielzahl unterschiedlicher Sichtweisen mit sich. „Deshalb ist es alternativlos, miteinander und nicht gegeneinander zu agieren“, betonte er.

Unabhängig von den Unstimmigkeiten innerhalb der Liga kämpft der FCK um das finanzielle Überleben. Durch die Corona-Krise ist der Liquiditätsbedarf der Pfälzer weiter angewachsen. Bis Anfang April wurden für eine weitere Saison in der 3. Liga zwölf Millionen Euro benötigt. Zudem plagen den viermaligen deutschen Meister Verbindlichkeiten von rund 20 Millionen Euro. Der Club will sich nicht zur wirtschaftlichen Situation äußern.

Neben der seit Monaten favorisierten Sanierung wurde zuletzt eine weitere Option durchgespielt – die einer Planinsolvenz. Zumal der Deutsche Fußball-Bund wegen der Krise seine Bestimmungen gelockert hat: Sollte ein Club in dieser Saison in eine Insolvenz schlittern, würde er nicht mit dem bisher üblichen Abzug von neun Punkten bestraft werden. In der Saison 2020/2021 würden nur drei Zähler abgezogen werden.

Den Pfälzern stünde aber ein Entschuldungsprozess über Monate bevor. Wenn dieser gelingen sollte, wäre der Verein für mögliche Investoren deutlich attraktiver. Allerdings könnte der FCK durch eine Planinsolvenz wegen Corona auch zukünftige Geldgeber verprellen, weil diese sich nicht sicher sein könnten, was mit ihrem Geld geschehen würde.

Während des Planinsolvenzverfahrens würde FCK-Geschäftsführer Voigt ein aufsichtführender Sachverwalter des Amtsgerichts zur Seite gestellt werden. Mit ihm würde die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA als Schuldner in Eigenverwaltung einen Sanierungs- und Restrukturierungsplan entwerfen. Ziel wäre es, das Unternehmen zu erhalten. Gültige Verträge würden weiterlaufen, also auch die mit Spielern und auch der Stadionpachtvertrag. Voigt hätte mit dem Sachverwalter aber ein Sonderkündigungsrecht und könnte diesen neu aushandeln. Zudem müssten zahlreiche Verhandlungen mit den Gläubigern geführt werden.

Die meisten seiner über viele Jahre angehäuften Schulden hat der FCK bei Kreditgeber Quattrex aus Stuttgart. Der ehemalige FCK-Finanzchef Michael Klatt hatte dort in den Jahren 2016 bis 2019 mehrere hoch verzinste Kredite aufgenommen. Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten bei Quattrex beläuft sich auf etwa acht Millionen Euro.

Weiteres Geld schulden die Pfälzer ihrem Vermarkter Lagardère Sports, Banken, ihren Fans und dem Fast-Investor Flavio Becca aus Luxemburg. Ein Großteil des Geldes der Anhänger, die den Club im März des vergangenen Jahres durch eine Anleihe und ein sogenanntes Crowdlending mit rund drei Millionen unterstützt hatten, wäre bei einer Planinsolvenz vermutlich weg, weil andere Gläubiger vorrangig bedient werden dürften.

Vor wenigen Tagen hatten die Lauterer der städtischen Stadiongesellschaft mitgeteilt, dass sie die Pachtzahlungen für den Betrieb des Fritz-Walter-Stadions vorerst aussetzen. Derzeit müssen die Roten Teufel 425 000 Euro pro Saison aufbringen, um ihre Heimspiele in der WM-Arena von 2006 auszutragen. Da aktuell keine Spiele stattfinden und dadurch keine Einnahmen generiert werden können, berief sich Geschäftsführer Voigt laut einem Bericht der „Rheinpfalz“ auf die aktuelle Corona-Gesetzgebung. Demnach dürfen Pachtzahlungen ausgesetzt werden, wenn aufgrund der Krise kein Geschäftsbetrieb möglich ist.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort