Landgericht Frankfurt am Main DFB muss Punktabzug gegen Waldhof Mannheim zurücknehmen

Frankfurt · Der DFB darf Fußballclubs für das Fehlverhalten seiner Anhänger nicht mit einem Punktabzug bestrafen, solange damit nicht ein unfair erlangtes Spielergebnis ausgeglichen wird.

 (Symbolfoto).

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main am Mittwoch und gab dem SV Waldhof Mannheim mit seiner Klage gegen den Abzug von drei Punkten Recht. Der DFB müsse den Punktabzug zurücknehmen. Der Deutsche Fußball-Bund will das Urteil prüfen und voraussichtlich dagegen vorgehen.

Der aktuelle Tabellenführer der Regionalliga Südwest hatte sich mit der Klage gegen die Strafe für die Verstöße seiner Anhänger im abgebrochenen Relegation-Rückspiel gegen den KFC Uerdingen im Mai 2018 gewehrt. „Der Punktabzug verfälscht den sportlichen Wettbewerb. Diesen in fairer Weise zu fördern, ist oberster Satzungszweck des DFB. Ein Punktabzug ist daher in aller Regel nur gerechtfertigt, wenn er dazu dient, einen unberechtigt oder in sonstiger Weise unfair erlangten Vorteil wieder rückgängig zu machen“, sagte der Vorsitzende Richter Richard Kästner.

Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann binnen eines Monats beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden. „Der Richterspruch deckt sich nicht mit unserer Rechtsauffassung“, sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch laut Mitteilung des Verbandes. Man werde die schriftliche Begründung abwarten. „Es ist davon auszugehen, dass der DFB anschließend Berufung einlegen wird.“

Während des Relegationsrückspiels der Mannheimer um den Aufstieg in die 3. Liga gegen den KFC Uerdingen am 27. Mai 2018 hatten Waldhof-Fans Rauchbomben auf das Spielfeld geworfen. Dies hatte zum Spielabbruch geführt. Der DFB-Kontrollausschuss hatte anschließend unter anderem einen Abzug von neun Punkten gefordert. Verurteilt wurden die Mannheimer letztendlich zu drei Punkten Abzug.

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