Hans E. Lorenz verhandelt über die Fußballstars Er verhandelt nur mit Unschuldigen

Mainz/Frankfurt · Hans E. Lorenz kennt das Profigeschäft als Vorsitzender Richter des DFB-Sportgerichts von einer hochspannenden Seite.

 Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, ist um lockere Sprüche nicht verlegen. Da werden die Stars der Szene schon mal sauer.  Foto: Dedert/dpa

Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, ist um lockere Sprüche nicht verlegen. Da werden die Stars der Szene schon mal sauer. Foto: Dedert/dpa

Foto: dpa/Arne Dedert

Bei einem Champions-League-Spiel saß Hans E. Lorenz mal hinter Mark van Bommel auf der Tribüne, in der Halbzeit sprach er ihn an. Eine Visitenkarte schloss die Erinnerungslücke beim einstigen Oranje-Star und Bayern-Raubein. Vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes waren sich die beiden früher schon begegnet. „Ach, Sie waren das?“, fragte van Bommel freundlich und hob die Arme: „Ich war immer unschuldig.“ Der langjährige Vorsitzende Richter lächelte: „Das ist unser Schicksal. Wir verhandeln nur mit Unschuldigen.“

In Wahrheit läuft bei Lorenz alles zusammen, was in der Bundesliga ungeklärt oder unrecht ist: Üble Fouls, Fan-Randale, auch mal ein Phantomtor, Einsprüche gegen Spielwertungen, Beleidigungen von Schiedsrichtern durch Profis oder Trainer. Seit 2007 ist der 68-Jährige „Richter des Fußballs“, wie das „Handelsblatt“ titelte.

Zuletzt verurteilten Lorenz und das DFB-Sportgericht Schalke-Torwart Alexander Nübel nach dessen Kung-Fu-Tritt gegen Frankfurts Mijat Gacinovic zu vier Spielen Sperre sowie am vergangenen Freitag den HSV und den FC St. Pauli zu Geldstrafen wegen Pyro-Vorfällen beim Derby. Und Eintracht-Profi David Abraham zu einer siebenwöchigen Zwangspause, weil er Freiburgs Trainer Christian Streich an der Seitenlinie zu Boden gecheckt hatte.

Lorenz war vor seiner Pensionierung Vorsitzender Richter der Großen Strafkammer am Landgericht Mainz, beim DFB ist der Jurist aus dem rheinhessischen Wöllstein ehrenamtlich tätig. Als Strafrichter musste er über ganz andere Kaliber urteilen: die Wormser Prozesse um Kinderschändung in den Neunzigerjahren, über Mord, Totschlag, Raub oder beim größten Prozess gegen die Rockerbande Hells Angels.

Beim DFB-Sportgericht ging es bislang nie um Leben oder Tod. Der Vorsitzende Richter macht schon mal einen lockeren Spruch, auch wenn das den Stars sauer aufstößt. Zum von Bundestrainer Jogi Löw verschmähten Stefan Kießling sagte er 2013 beim Prozess um dessen beim Spiel in Hoffenheim durch ein Loch im Netz von außen ins Tor geköpfte „Phantomtor“: „Jetzt haben Sie endlich mal eine Einladung vom DFB bekommen.“ Kießlings Miene gefror. Kürzlich verärgerte Lorenz Hertha BSC, als er im Fall Abraham süffisant erklärte: „Vier Rote Karten in drei Jahren – das schafft nicht mal unser Freund Ibisevic.“ Angreifer Vedad Ibisevic hatte es in sieben Jahren auf fünf Platzverweise gebracht, die Berliner fanden das gar nicht witzig und waren empört.

Lorenz ist seit 35 Jahren Richter. Während seines Jurastudiums drehte er Filme, interviewte auch mal den jungen Jürgen Klopp und moderierte für den SWR in Mainz. Seine Entertainerqualitäten demonstriert er schon mal bei DFB-Verhandlungen neben dem wortgewaltigen Fußballanwalt Christoph Schickhardt, der in mehreren 100 Fällen für verschiedene Bundesliga-Klubs stritt und neben Anton Nachreiner. Der ist DFB-Chefankläger. Der Vorsitzende des Kontrollausschusses mimt meist den harten Hund.

Im Prinzip, betont Lorenz, sind die Sportgerichtsverfahren „konsensual“ ausgerichtet. Der Kontrollausschuss ermittelt, stellt einen Strafantrag. Diesen erhalten dann der Verein und betroffene Spieler. „Wenn sie zugestimmt haben, dann ist es nur ein Knopfdruck.“ So weit das Einzelrichterverfahren, von dem die Öffentlichkeit nur durch das vom DFB mitgeteilte Urteil erfährt.

Bei einem Einspruch geht es in die mündliche Verhandlung. Nächste und letzte Instanz beim größten Sportfachverband der Welt ist das DFB-Bundesgericht. Dieser Gang, so Lorenz, erfolgt aber in der Regel nur, wenn es um grundsätzliche Fragen oder sehr lange Sperren geht. Auch deshalb sind fast 100 Prozent der Sportgerichtsurteile rechtskräftig.

Auch wenn das so mancher Fan nicht glauben will: Das DFB-Sportgericht, betont Lorenz, sei unabhängig vom Verband – „es gibt da auch keinen, der sich einmischt“. Auch wenn man in Fällen von verbandspolitischer Bedeutung sich auch mal Beratung bei Präsidiumsmitgliedern oder Fachleuten im Haus hole. Lorenz ist Mitglied der Uefa-Disziplinarkommission, beim DFB ist der Vater von drei erwachsenen Kindern bis 2020 gewählt. Trösten können sich die Profis mit Lorenz’ Satz: „Es gehört dazu, dass man einmal in seiner Karriere beim Sportgericht war.“

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