Torunarigha stellt Strafanzeige gegen Unbekannt „Interpretationsirrtum“: Wagner entgeht einer Sperre

Köln · Die Rote Karte für David Wagner im DFB-Pokal war eine Fehl­entscheidung, der Trainer des Fußball-Bundesligisten Schalke 04 wird nicht gesperrt. Zu diesem Urteil kam das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes, das am Freitag das Verfahren einstellte.

„David Wagner ist kein unsportliches Verhalten vorzuwerfen“, sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des Sportgerichts und kritisierte Schiedsrichter Harm Osmers: „Die Rote Karte beruht auf einem offensichtlichen Interpretationsirrtum des Schiedsrichters.“

Wagner hatte beim 3:2 der Schalker gegen Hertha BSC im Achtelfinale in der Verlängerung den gefoulten Berliner Verteidiger Jordan Torunarigha leicht berührt. Osmers zeigte nach Videobeweis Rot, auf dem Videowürfel wurde als Grund „Tätlichkeit“ angegeben. Einen Tag später begründete der Schiedsrichter den Platzverweis mit Spielverzögerung.

„Schalkes Trainer hat weder eine Tätlichkeit begangen, noch das ohnehin unterbrochene Spiel schuldhaft verzögert“, sagte Lorenz. Wagners Verhalten gegenüber Torunarigha sei „vielmehr von Hilfestellung und beruhigender Fürsorge geprägt“ gewesen, sagte Lorenz. Das habe der Hertha-Spieler, der aus Wut eine Getränkekiste auf den Boden geworfen und dafür die Gelb-Rote Karte bekommen hatte, in seiner Stellungnahme auch bestätigt.

„Für uns ist dieser Freispruch folgerichtig, denn wir haben immer das betont, was auch die TV-Bilder gezeigt haben: dass unser Trainer David Wagner in besagter Szene keinerlei unsportliches Verhalten in irgendeiner Form an den Tag gelegt hat, sondern dass sein Verhalten von Fair Play gegenüber Jordan Torunarigha getragen war“, erklärte Schalkes Sportvorstand Jochen Schneider.

Jordan Torunarigha stellt währenddessen nach den rassistisch motivierten Beschimpfungen im Pokalspiel bei Schalke Strafanzeige gegen Unbekannt. Das bestätigte Hertha. Der Klub unterstützt den 22 Jahre alten Abwehrspieler bei seinem Vorgehen anwaltlich.

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