Harte Strafe für Sutil wegen gefährlicher Körperverletzung

München. Für Adrian Sutil kam es noch schlimmer als befürchtet: Der arbeitslose Formel-1-Pilot ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dazu kommt eine Geldstrafe von 200 000 Euro

München. Für Adrian Sutil kam es noch schlimmer als befürchtet: Der arbeitslose Formel-1-Pilot ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dazu kommt eine Geldstrafe von 200 000 Euro. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Münchner Amtsgericht verkündete Richterin Christiane Thiemann die Strafe für den blutigen Disco-Streit vor einem Dreivierteljahr in China. Sutil hatte in einer Nobeldisco in Schanghai den Geschäftsmann Eric Lux mit einem Glas schwer am Hals verletzt - unabsichtlich, wie er beteuerte.Sutil zog nach dem Urteil die Augenbrauen hoch, die Betroffenheit war dem Formel-1-Piloten anzusehen. Ob der 29 Jahre alte Gräfelfinger und sein Anwalt gegen das Urteil Berufung binnen der Frist von einer Woche einlegen werden, ließen sie offen. Solange ist das Urteil, das eine Bewährung von drei Jahren vorsieht, noch nicht rechtskräftig.

Lotus-Renault-Mitbesitzer Lux trat als Nebenkläger auf. Er hatte Sutil Wochen nach dem Vorfall im Nobelclub Mint nach dem Großen Preis von China angezeigt. Lux trägt seit dem Vorfall eine neun Zentimeter lange Narbe unweit der Halsschlagader. "Für mich gibt es keine andere Erklärung, als dass es ihm bewusst war, dass der Schlag auf den Hals zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann", sagte Richterin Thiemann. Sutils Schilderung, dass er Lux zwei Mal weggeschubst habe, passe nicht zu anderen Beweisen. Ein Sachverständiger hatte zudem erklärt, dass das Glas senkrecht auf den Hals getroffen sei.

"Vielleicht mache ich ein Jahr Auszeit", sagte Sutil, der eine Woche vor Testbeginn in der Formel 1 kein Cockpit hat. Ob er überhaupt seine Superlizenz als Fahrer behalten darf, ist offen. Der Automobil-Weltverband könnte Sanktionen einleiten. dpa

Foto: Uwe Lein/dpa

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