Sparkassen kämpfen weiter um ihr Logo

Luxemburg · . Im Streit um die Farbe Rot als Marke sehen sich die deutschen Sparkassen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gestärkt.

Das Gericht bestätigte gestern, dass ein Unternehmen sich eine konturlose Farbe als Marke schützen lassen kann. Die Sparkassen müssen belegen, dass eine große Mehrheit der Verbraucher den Farbton "Verkehrsrot" im Finanzbereich als Kennzeichen der Sparkassen verstehe - auch wenn er ohne das klassische Sparkassen-S erscheine. Dies müsse nun im Einzelfall geprüft werden, entschieden die Richter und verwiesen die beiden Klagen zurück an das Bundespatentgericht .

2007 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt die Farbe Rot des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes als Marke registriert. Die Sparkassen verwenden das Signalrot seit 1972 als Geschäftsfarbe. Dagegen wandte sich die Bank Santander, die ein fast identisches Rot nutzt. Santander beantragte die Löschung der Marke und klagte gegen die Ablehnung. Auch die Oberbank AG legte Beschwerde ein. Die Santander-Anwälte argumentierten, Blau und Rot seien die häufigsten Farben für Banken und Rot werde nicht in besonderer Weise mit Sparkassen in Verbindung gebracht.

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