Sorge um Mindestlohn

Berlin · Der gesetzliche Mindestlohn kann in einigen Wirtschaftszweigen womöglich leicht umgangen werden. Das befürchtet der DGB. Der Gewerkschaftsbund beklagt auch, dass Kontrolleure fehlen, die prüfen, ob die Lohnuntergrenze eingehalten wird.

Ab Januar gilt erstmals in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn von 8,50 Euro. Doch nun schlägt der DGB Alarm. Nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes werden gesetzliche Vorgaben, die die Einhaltung der Lohnuntergrenze sicherstellen sollen, durch zwei geplante Verordnungen des Finanzministeriums ausgehebelt. Es handele sich um einen Regelungsvorschlag, "dessen Sinn einzig und allein in einer Förderung der Umgehung des Mindestlohns zu liegen scheint", heißt es in einer Stellungnahme des DGB, die unserer Zeitung vorliegt.

Das Gesetz zum Mindestlohn sieht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung durch die Arbeitgeber für besonders missbrauchsanfällige Wirtschaftszweige, wie zum Beispiel die Baubranche oder das Transport- und Gaststättengewerbe, vor. Demnach muss der Arbeitgeber Beginn und Ende der Arbeitszeit seiner Beschäftigten dokumentieren und die Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufbewahren. Damit sollen wirksame Kontrollen der Zollbehörden ermöglicht werden. Nach der geplanten Verordnung braucht bei sogenannten mobilen Tätigkeiten, also Jobs außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers, wie etwa bei der Straßenreinigung, aber nur die Dauer der Tätigkeit dokumentiert zu werden. Der Verzicht auf eine genaue Anfangs- und Endzeit mache jedoch die Überprüfbarkeit solcher Angaben unmöglich, sagte DGB-Rechtsexpertin Marta Böning unserer Zeitung. Dadurch können Arbeitgeber den Mindestlohn umgehen. Obendrein, so Böning, könne gar nicht kontrolliert werden, ob bei Nachtarbeit ein Zuschlag zum Mindestlohn bezahlt worden sei.

Das Gesetz zum Mindestlohn enthält darüber hinaus eine Meldepflicht für ausländische Arbeitgeber. Sie sollen beim Zoll im Voraus anmelden, wie viele ausländische Beschäftigte sie wann und wo in Deutschland einsetzen und welche Tätigkeit sie genau ausüben. Nach dem Verordnungsentwurf des Finanzministeriums genügen bei mobilen Tätigkeiten und in grenznahen Regionen aber schon Angaben zur Einsatzplanung für sechs Monate im Voraus, die nicht mehr im Nachhinein kontrolliert werden müssen. In der Stellungnahme des DGB heißt es dazu: "Das Ersetzen der Meldepflicht durch die Pflicht zur Vorlage einer weitgehend nicht überprüfbaren Einsatzplanung verunmöglicht jegliche wirksamen Kontrollen."

Mit den geplanten Vereinfachungen will das Finanzministerium den bürokratischen Aufwand für die Betriebe verringern. Nach Einschätzung des DGB gibt es aber auch zu wenig Beamte bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten. Bis 2019 sollen insgesamt 1600 Zollmitarbeiter zusätzlich eingestellt werden. Diese Aufstockung werde aber "sofort gebraucht", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Finanzkontrolle arbeite schon heute an der Belastungsgrenze. Von 6500 Stellen seien gut 600 unbesetzt. "Bei knapp vier Millionen Arbeitnehmern, für die der allgemeine Mindestlohn greift, braucht es deutlich mehr Kontrolleure", forderte Buntenbach und fügte hinzu: Wenn die Verordnungen wie geplant kämen, wäre dies "vollkommen kontraproduktiv".

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