So wirkt sich die Abgeltungssteuer auf private Anlagen aus

Von der Abgeltungssteuer betroffen sind Privatanleger, denn unter die Abgeltungssteuer fallen realisierte Kursgewinne, Spekulationsgewinne, Dividenden, Zinserträge und Bonuszahlungen. Aktien und Sparkonten mit Kursgewinnen Kursgewinne von Wertpapieren werden von der Bank entweder beim Verkauf oder bei Fälligkeit direkt versteuert.

 Wer mit Aktien spekuliert, muss Abgeltungssteuer zahlen. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach Strategien. Foto: Fotolia/Gerhard Seybert

Wer mit Aktien spekuliert, muss Abgeltungssteuer zahlen. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach Strategien. Foto: Fotolia/Gerhard Seybert

Foto: Fotolia/Gerhard Seybert

Zinserträge und Dividenden werden von der Bank versteuert, wenn sie dem Konto oder Depot zufließen oder gutgeschrieben werden, beispielsweise bei Aktien nach der Hauptversammlung, wenn die Dividenden ausgezahlt werden. Diese Regel gilt für Aktien , Aktien-Anleihen, Bundesschatzbriefe, Sparkonten, Tagesgeldfonds oder andere Investments, bei denen Kursgewinne erzielt werden. Es werden jeweils 25 Prozent Abgeltungssteuer sowie der Solidaritätszuschlag auf den Abgeltungssteuerbetrag und gegebenenfalls Kirchensteuer je nach Bundesland fällig.

Erträge aus Lebensversicherungen bleiben jedoch weitestgehend davon verschont, so lange die vertraglich festgelegte Mindestlaufzeit eingehalten wird. Auch während der Einzahlungsphase fallen hier keine steuerlichen Abzüge an.

Auswirkung der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer auf Zinserträge bringt dem Geringverdiener kaum Vorteile, denn er kann sich die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung wiedererstatten lassen.

Für Verdiener von hohen Einkommen und demnach hohen Grenzsteuersätzen von deutlich über 25 Prozent ist die Abgeltungssteuer bares Geld wert. Denn sie zahlen seit dem Jahr 2009 weniger Steuern auf ihre Zinserträge .

Die Abgeltungssteuer ist übrigens eine sogenannte Quellensteuer, denn die Steuer auf Kapitalerträge wird direkt dort erhoben, wo sie auflaufen — nämlich in der Bank.

Fragen Sie als Privatanleger in jedem Fall Ihren Steuerberater vor Ort nach der richtigen Taktik im Hinblick auf die Abgeltungssteuer , um nicht unnötig Geld zu verlieren.

Mehr Infos im Internet:www.alles-zur-abgeltungssteuer.de

Zum Thema:

Für welche Kapitalerträge wird keine Abgeltungssteuer fällig? Wichtigste Ausnahme sind Kursgewinne auf Wertpapiere (mit Ausnahme von Zertifikaten), die vor dem Ende des Jahres 2008 gekauft wurden. Auch Immobilien, edle Metalle wie Gold, Silber, Platin, Antiquitäten, Münzsammlungen, Kunstwerke, Riester- Verträge, Rürup-Verträge fallen nicht unter die Abgeltungssteuer .

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort