So wird der Urlaub nicht zum Streitfall im Betrieb

Muss in jedem Betrieb ein Urlaubsplan aufgestellt werden?Nein, aber das ist - je nach Größe der Firma - empfehlenswert.Wenn sich die Arbeitnehmer in eine Liste eingetragen haben, wer legt dann die Urlaubszeiten fest?Der Arbeitgeber - unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmer

Muss in jedem Betrieb ein Urlaubsplan aufgestellt werden?Nein, aber das ist - je nach Größe der Firma - empfehlenswert.Wenn sich die Arbeitnehmer in eine Liste eingetragen haben, wer legt dann die Urlaubszeiten fest?Der Arbeitgeber - unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmer. Davon darf er nur abweichen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder Terminwünsche anderer Kollegen vorgehen. Und wenn mehrere Arbeitnehmer zur selben Zeit in Ferien gehen möchten, aber nicht alle gleichzeitig entbehrlich sind?Mütter und Väter haben Vorrang vor Alleinstehenden, wenn die Eltern auf die Ferienmonate angewiesen sind. Ansonsten können Arbeitnehmer, die länger im Betrieb sind, vor Jüngeren den Vorzug bekommen, es sei denn, wichtige Gründe sprechen dagegen.Was passiert, wenn Arbeitnehmer einer Zuteilung nicht zustimmen?Gespräche mit Kollegen können zu einer anderen Lösung führen. Sonst entscheidet der Arbeitgeber, in Betrieben mit Betriebsrat beide zusammen. Kommt es zu keiner Einigung, zieht die Einigungsstelle, eine Kommission, bestehend aus Arbeitgeber, Betriebsrat und einem Neutralen, den Schlussstrich. Darf der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen?Ja, wenn dies aus betrieblichen Gründen angezeigt ist. In Betrieben mit Fließbändern sind Betriebsferien zum Beispiel an der Tagesordnung. Kann ein Urlaubstermin vom Arbeitnehmer später geändert werden?Ja, wenn dringende persönliche Gründe dafür sprechen. Beispiel: Ein naher Angehöriger stirbt. Dann muss neu geplant werden.Darf auch der Arbeitgeber einen festgelegten Termin verschieben?Ja, wenn dies aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich ist. Beispiele: unerwartete Auftragsflut, Krankheit mehrerer Mitarbeiter. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber den Mehraufwand zu tragen, den sein Mitarbeiter wegen der Verschiebung des Urlaubs aufzuwenden hat, etwa Stornogebühren.Was geschieht, wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank wird: Kann er die dadurch ausgefallenen Tage anhängen?Nein, er muss sich neu mit seinem Arbeitgeber abstimmen. Das kann schon während des Urlaubs geschehen. Eigenmächtige Urlaubsverlängerung ist aber ein Grund zu einer Abmahnung.Wenn der normale Erholungsurlaub nicht reicht, besteht Anspruch auf unbezahlten Urlaub?Gesetzlich ist das nicht geregelt. In begründeten Fällen muss der Arbeitgeber aber solche Wünsche erfüllen. Kann ausgefallener Urlaub noch im folgenden Jahr genommen werden?Ja, allerdings muss das im Regelfall bis zum 31. März geschehen, je nach Tarifvertrag auch - zum Teil wesentlich - später. Bedingung ist aber im Regelfall, dass er in Absprache mit dem Arbeitgeber auf das neue Jahr übertragen wurde.Hat der Arbeitgeber das Recht, einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückzuholen? Nein, sagt das Bundesarbeitsgericht. Dies solle sogar dann gelten, wenn eine Rückrufmöglichkeit vorher vereinbart worden war (AZ: 9 AZR 405/99). Unabhängig davon dürfte ein Rückruf erlaubt sein, wenn ein betrieblicher Notfall vorliegt, etwa wegen einer Naturkatastrophe.

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