Eysins/Berlin So können sich Reisende die Mehrwertsteuer zurückholen

Eysins/Berlin · Touristen, die außerhalb der EU einkaufen, bekommen in vielen Ländern unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet.

Wer außerhalb der EU einkauft, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Mehrwertsteuer zurückfordern.  Das Verfahren für die Rückerstattung unterscheidet sich je nach Urlaubsland. Touristen, die auf Reisen einkaufen, haben allerdings nicht in jedem Fall finanzielle Vorteile. Je nach Ware und Warenwert kommen bei der Einreise nach Deutschland wiederum Steuern und Zölle obendrauf, erklärt die Generalzolldirektion in Bonn.

Davon befreit sind Einkäufe bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- oder Seereisen sind es maximal 430 Euro. Einen Überblick gibt die kostenlose App „Zoll und Reise“ des Bundesministeriums für Finanzen. Diese zeigt für das jeweilige Urlaubsland an, was abgabenfrei nach Deutschland mitgebracht werden darf.

Wenn Reisende aus einem EU-Land in einem Nicht-EU-Land einkaufen, zahlen sie laut der Steuererstattungsgesellschaft Global Blue zunächst den Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer und erhalten auf Nachfrage ein Formular zur Rückerstattung. Manchmal erstatte das Geschäft die Steuer auch direkt. Im Normalfall bekomme der Reisende das Geld aber erst am Flughafen oder an der Grenze zurück.

Die Mitbringsel dürfen Urlauber laut Global Blue nicht sofort auspacken. Mit originalverpackter Ware, Rückerstattungsformular und Reisepass müsse der Käufer am Flughafen vortreten. Der Zoll stempele das Formular ab und erteile die Ausfuhrbestätigung für die Ware. Diese Bestätigung müsse am entsprechenden Serviceschalter am Flughafen vorlegt werden.

Alternativ könne der Reisende die Ausfuhrbestätigung auch mit nach Hause nehmen und an den Verkäufer der Ware im Urlaubsland schicken, der die Mehrwertsteuer daraufhin selbst zurückerstatten müsse. Das könne jedoch einige Wochen dauern.

In einigen Ländern haben die Zollbehörden allerdings nichts mit der Mehrwertsteuererstattung zu tun und können die Formulare nicht abstempeln. So etwa in Norwegen. Dort läuft das gesamte Prozedere über sogenannte Tax-Refund-Schalter. Diese gibt es an mehreren Orten in Norwegen, neben Flughäfen auch an Grenzübergängen oder an Bord von Fähr- und Kreuzfahrtschiffen.

Das Sparpotenzial hängt vom Mehrwertsteuersatz des Reiselandes ab, erklärt Global Blue. In Norwegen liege der Satz beispielsweise bei 25 Prozent, in Russland bei 18 Prozent. In den meisten Ländern sei ein bestimmter Mindestumsatz nötig, um überhaupt eine Rückerstattung zu bekommen.

In Norwegen beträgt der Mindestkaufpreis für eine Erstattung pro Geschäft umgerechnet rund 31 Euro für Lebensmittel und 33 Euro für andere Waren. Nach Angaben der Touristen-Information in Oslo müssen die Waren in unbenutztem Zustand innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum ausgeführt werden.

In den USA ist es komplizierter, die Mehrwertsteuer zurückzufordern. „Anders als in Europa gibt es in den USA keine einheitliche Mehrwertsteuer des Bundes, sondern die Höhe der sogenannten Sales Tax wird von den einzelnen Bundesstaaten selbst festgelegt und kann sogar von Stadt zu Stadt variieren“, erklärt Sven Oehme von der Amerikanischen Handelskammer in Deutschland. Die Steuersätze schwankten je nach Staat zwischen null und zwölf Prozent.

Im Bundesstaat Louisiana etwa erhalten Ausländer die gezahlten Sales Taxes, die vergleichbar mit der deutschen Mehrwertsteuer sind, erst am Flughafen von New Orleans zurück. Das geht allerdings nur, wenn die Waren in einem Geschäft gekauft wurden, das steuerfreies Einkaufen anbietet. Im Zweifelsfall sollte man beim Händler nachfragen. Der Urlauber zahlt zunächst den Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer und erhält einen Beleg für die Erstattung. Zusammen mit Kassenbon und Reisepass legt er diesen am Schalter vor und bekommt die Rückzahlung in bar oder auf die Kreditkarte.

Gar keine Sales Tax gibt es in Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon, was diese Staaten zu besonders beliebten Shopping-Zielen für Reisende macht. New Jersey, Minnesota und Pennsylvania berechnen keine Steuer auf Bekleidung. In einigen Bundesstaaten wie Alabama, Florida und Texas gibt es zudem regelmäßige Aktionswochenenden, an denen steuerfrei eingekauft werden kann.

Der Zoll weist außerdem darauf hin, dass es zum Beispiel für Produkte aus tierischen oder pflanzlichen Materialien sowie Arznei- und Betäubungsmittel Beschränkungen und Einfuhrverbote nach Deutschland gibt. Mitbringsel müssen für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk gedacht sein. Die Waren dürfen laut Zoll nicht zu gewerblichen Zwecken gekauft werden.

(dpa)
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