Sieg für Gasversorger

Karlsruhe. Verbraucher können Gaspreise auch künftig nur beschränkt überprüfen lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Gasversorger bei Preiserhöhungen in Schutz genommen (AZ: VIII ZR 138/07). Das Landgericht Duisburg hatte die Stadtwerke Dinslaken verpflichtet, im Streit mit einem Gaskunden ihre Kalkulationen offenzulegen. Dieses Urteil hoben die Bundesrichter jetzt auf

Karlsruhe. Verbraucher können Gaspreise auch künftig nur beschränkt überprüfen lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Gasversorger bei Preiserhöhungen in Schutz genommen (AZ: VIII ZR 138/07). Das Landgericht Duisburg hatte die Stadtwerke Dinslaken verpflichtet, im Streit mit einem Gaskunden ihre Kalkulationen offenzulegen. Dieses Urteil hoben die Bundesrichter jetzt auf. Schon im Juni 2007 hatte der BGH seine Linie festgelegt: Bei einer Preiserhöhung kann ein Gericht zwar kontrollieren, ob der Versorger den neuen Tarifschritt "nach billigem Ermessen" ermittelt hat, also ob die Anhebung gerechtfertigt ist, weil das Unternehmen damit lediglich die höheren Preise der eigenen Lieferanten weitergibt. Das gilt aber nur für den einzelnen Erhöhungsschritt. Der Gesamtpreis ist der richterlichen Kontrolle entzogen. Damit nicht genug: Der Gasversorger muss seine eigene Kostensteigerung nicht einmal auf Punkt und Komma nachweisen. Davor schützt ihn das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis. Der BGH will dafür jedenfalls im Prinzip auch die Aussagen von Zeugen genügen lassen, selbst wenn sie beim Gasversorger angestellt sind. Lässt der BGH die Verbraucher damit im Regen stehen? "Der BGH hat den Ball an die Politik zurückgespielt", sagt Holger Krawinkel, Energie-Experte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. "Die Politik muss dafür sorgen, dass der Wettbewerb endlich funktioniert." Daran, dass der Wettbewerb in Gang kommt, arbeiten zwei Behörden, die dafür besser geeignet sein dürften als der BGH: das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur. Die Kartellwächter hatten im Frühjahr gegen 35 regionale Gasversorger Verfahren wegen missbräuchlich überhöhter Gaspreise eingeleitet. Das juristische Instrumentarium hat ihnen vor einiger Zeit der Gesetzgeber an die Hand gegeben - mit der Verschärfung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Noch wichtiger sind aus Krawinkels Sicht die Aktivitäten der Netzagentur. Die Behörde arbeitet an einer Verringerung der "Marktgebiete", in denen die Gasnetze miteinander verbundener Betreiber zusammengefasst werden. Um ihr Gas zum Kunden zu liefern, müssen sie Kapazitäten in mehreren der ein Dutzend Marktgebiete buchen. Das mache es neuen Gasanbietern so schwer, sich auf dem Markt durchzusetzen. Die Bundesrichter setzen auch auf die Regulierungsbehörden: Voriges Jahr gestand der BGH der Bundesnetzagentur einen Anspruch auf Offenlegung von Firmendaten zu, um in ihren Berichten die Kalkulation der Netzentgelte transparent zu machen. Die Unternehmen hatten sich auf den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse berufen - damals ohne Erfolg.

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