Schlappe für EnBW

Bonn · Die Energiewende in Deutschland mit vielen Millionen Euro entgangener Gewinne durch die Abschaltung von Kernkraftwerken wollen sich die Energieriesen bezahlen lassen. Jetzt blitzte EnBW vor Gericht ab.

 Das Atomkraftwerk Neckarwestheim I ist nach dem Unglück von Fukushima vom Netz gegangen. Foto: dpa

Das Atomkraftwerk Neckarwestheim I ist nach dem Unglück von Fukushima vom Netz gegangen. Foto: dpa

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Der Energieversorger EnBW hat nach einem Urteil des Landgerichts Bonn keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der erzwungenen Stilllegung von zwei Atomkraftwerken nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima. Das entschied gestern die erste Zivilkammer des Gerichts. Der Versorger habe darauf verzichtet, gegen die damalige Anordnung zur Abschaltung gerichtlich vorzugehen, um den Schaden abzuwenden, begründete die Zivilkammer ihren Urteilsspruch.

Diese Klage hätte Aussicht auf Erfolg und aufschiebende Wirkung gehabt. Denn ohne konkrete Anhaltspunkte für etwaige Gefahren sei die Anordnung der Abschaltung nach dem Gesetz nicht gerechtfertigt, hieß es weiter. Die jetzige Schadenersatzklage sowohl gegen die Bundesrepublik Deutschland wie auch das Land Baden-Württemberg wies das Gericht deshalb zurück.

Die Bundesregierung hatte nach der Fukushima-Katastrophe in Deutschland zunächst eine vorübergehende Stilllegung der ältesten sieben Kernkraftwerke für drei Monate angeordnet. Auch nach Ablauf des Moratoriums wurden die Anlagen, deren Betriebserlaubnis dann endgültig mit dem neuen Atomgesetz im August 2011 erloschen war, nicht wieder hochgefahren. Neben EnBW versuchen auch die Branchenriesen Eon und RWE, für diesen Zeitraum einen Schadenersatz gerichtlich einzutreiben.

"Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, diese prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden", hieß es in einer ersten Reaktion aus dem Unternehmen. Innerhalb eines Monats kann EnBW gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.

Wegen der Abschaltung seiner beiden Atomkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg I im Jahr 2011 hatte das Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von 261 Millionen Euro gefordert. Der Prozess ist Teil einer Welle von Klagen aus der Energiewirtschaft. Eon, RWE und Vattenfall klagen auch vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Atomausstieg . EnBW ist eine Verfassungsbeschwerde verwehrt, weil sich der Konzern fast zu 100 Prozent in öffentlicher Hand befindet.

Meinung:

Teures Versäumnis

Von SZ-RedakteurJoachim Wollschläger

Der Rechtsabteilung von EnBW stellen die Richter des Landgerichts Bonn ein vernichtendes Urteil aus. Weil die Firmenjuristen es versäumt haben, gegen die Anordnung vorzugehen, die Atomkraftwerke vom Netz zu nehmen, könne EnBW jetzt auch keinen Schadenersatz fordern, so das Fazit der Richter. Damals hatte der Konzern seine Entscheidung gegen eine Klage mit der Aussage begründet, man wolle die Akzeptanz des Unternehmens in Gesellschaft und Politik nicht gefährden.

Die damalige Untätigkeit rächt sich jetzt. Statt Millionenentschädigungen gibt es vorerst nichts. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Streit noch in höhere Instanzen getragen wird. Die haben vergleichbare Urteile schon häufiger wieder ausgehebelt.

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