Schlappe für Dänisches Bettenlager

Saarlouis · Das Dänische Bettenlager ist mit dem Versuch, den Betriebsrat Jens Pitschmann zu kündigen, gescheitert. Das Arbeitsgericht Saarlouis ordnete gestern eine Weiterbeschäftigung an.

Jens Pitschmann hat sich im Streit gegen das Dänische Bettenlager durchgesetzt. Das Arbeitsgericht Saarlouis hat gestern die fristlose Kündigung des Betriebsratsmitglieds kassiert und eine Wiederbeschäftigung als Filialleiter in der Filiale in Merzig angeordnet.

Pitschmann hatte im August des vergangenen Jahres eine fristlose Kündigung erhalten, weil er, so der Vorwurf, im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen "den Betriebsfrieden erheblich gestört" habe. Pitschmann, der dem Wahlvorstand angehörte, hatte eine Fortsetzung der Wahl gefordert, nachdem der Wahlvorstand wegen aufgetretener Probleme zurückgetreten war und beschlossen hatte, die Wahl abzubrechen. "Ich hatte es als meine Pflicht als Wahlvorstand angesehen, die Wahl ordnungsgemäß auszuführen", sagt Pitschmann. Ein Fax an die Filialen, in dem er die Mitarbeiter aufforderte, die Wahl fortzuführen und an der Stimmauszählung teilzunehmen, wertete das Unternehmen als Störung des Betriebsfriedens.

Richterin Andrea Eberle wollte dieser Argumentation nicht folgen. Unruhe im Unternehmen habe es bereits zuvor gegeben, der Betriebsfrieden sei schon durch vorangegangene Ereignisse gestört gewesen. Pitschmann sei dies nicht anzulasten. Zwar habe dieser seine Kompetenzen mit dem Fax-Aufruf überschritten, hier handelte Pitschmann aber im besten Glauben - die Kanzlei des Betriebsrats hatte ihm zuvor grünes Licht gegeben. Das "mögliche irrtümliche Fehlverhalten" betreffe außerdem nur Pitschmanns Amt als Wahlvorstand, so das Gericht.

Die Gewerkschaft Verdi sieht in dem Vorgehen eine Kampagne gegen den Betriebsrat. Fünf Betriebsratsmitglieder hatten innerhalb weniger Monate beim Bettenlager eine Kündigung erhalten. Pitschmann geht auch davon aus, dass der Kampf in seinem Fall noch nicht ausgestanden ist, sondern dass das Unternehmen gegen das Urteil Berufung einlegen wird.

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