Scheidung einreichen: Sechs wertvolle Versicherungstipps

Wer seine Scheidung einreichen oder seine Lebenspartnerschaft aufheben lassen möchte, muss mit einigem Organisationsaufwand rechnen

 1. Haftpflichtversicherung

Während der Ehe benötigen die Partner üblicherweise nur eine Versicherungspolice. Das bleibt zwar vom Grundsatz her auch während der Trennungsphase so, doch am besten sorgt der bislang versicherte Partner schon zum Zeitpunkt der Trennung für eine eigene Haftpflichtversicherung.

Schließlich könnte der Versicherungsnehmer seinen neuen Partner mitversichern oder in Zahlungsverzug geraten - beides bringt den Versicherungsschutz mindestens in Gefahr. Spätestens mit der rechtsgültigen Scheidung benötigen beide Partner sowieso einen eigenen Vertrag.

2. Rechtsschutzversicherung

Mit der Rechtsschutzversicherung verhält es sich ähnlich wie mit der Haftpflichtversicherung. Allerdings sollte der Partner, der einen neuen Vertrag benötigt, darauf achten, dass dieser lückenlos an den bisherigen anschließt.

 3. Verträge mit Leistungen im Todesfall

Auch wenn man Berufsunfähigkeitsversicherung, Dread Disease Versicherung, Unfallversicherung und Risikolebensversicherung einfach unverändert weiterlaufen lassen könnte, kann ein genauer Blick hilfreich sein. Wenn es um eventuelle Todesfallleistungen geht, möchten die wenigsten ihre inzwischen geschiedenen Lebenspartner weiterhin begünstigen. Darüber sollte man rechtzeitig mit seinem Versicherungsberater sprechen und die sogenannte Bezugsberechtigung überprüfen.

4. Kapitalbildende Lebensversicherung

Hier regelt - wenn nichts anderes vereinbart wurde - der Zugewinnausgleich, welcher Partner welche Anteile erhält. Wird der Vertrag weitergeführt, ist es auch hier ratsam, die Bezugsberechtigung zu prüfen. Darüber hinaus sollte sich jeder der Partner über seine Altersvorsoge erneut Gedanken machen. Denn mit der Trennung steigt oft der Geldbedarf - sowohl der gegenwärtige als auch der im Alter. Allein schon deshalb, weil die Ex-Partner künftig zwei Wohnungen finanzieren müssen.

 5. Hausratversicherung

Wer gemeinsam in einem Haushalt lebt, benötigt auch nur eine Hausratversicherung. Zieht einer der Partner aus oder ziehen beide Partner in neue Wohnungen, bleibt der Versicherungsschutz zunächst für beide erhalten - allerdings nur für maximal drei Monate. Danach behält der Partner die Versicherung, der als Versicherungsnehmer im Vertrag steht. Der andere muss eine neue Police abschließen. Für den Partner, der die ursprüngliche Hausratversicherung behält, ist es wichtig, die Versicherungssumme zu überprüfen und sie gegebenenfalls zu reduzieren. Das spart, denn meist sinkt nach der Trennung der Wert des jeweils verbliebenen Haus-stands.

6. Gesetzliche Krankenversicherung

Wer über die Familienversicherung beim Partner mitversichert war, muss sich künftig selbst versichern. Entweder über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder über eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gemeinsamen Kinder jedoch sind weiter über die Familienversicherung krankenversichert.

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