Satz der Grunderwerbsteuer steigt ab Januar auf 4,5 Prozent

Saarbrücken. Wer bei einem Grundstücks-Geschäft noch Grunderwerbsteuer sparen will, sollte sich sputen. Denn im Saarland wird der Grunderwerbsteuer-Satz zum 1. Januar von vier auf 4,5 Prozent angehoben. Darauf wies gestern das saarländische Finanzministerium hin. Wer nur vier Prozent zahlen will, muss allerdings bis zum 31

Saarbrücken. Wer bei einem Grundstücks-Geschäft noch Grunderwerbsteuer sparen will, sollte sich sputen. Denn im Saarland wird der Grunderwerbsteuer-Satz zum 1. Januar von vier auf 4,5 Prozent angehoben. Darauf wies gestern das saarländische Finanzministerium hin. Wer nur vier Prozent zahlen will, muss allerdings bis zum 31. Dezember einen Grundstücksvertrag in Händen halten, der bis dahin von einem Notar rechtswirksam beurkundet wurde. "Auf den Zeitpunkt, an dem der Steuerbescheid erteilt wird, die Grunderwerbsteuer gezahlt wird oder die Eintragung im Grundbuch erfolgt, kommt es nicht an", heißt es in der Mitteilung. Denn der Steuersatz für den Erwerb eines Grundstücks richte sich gesetzestechnisch nach dem Datum "der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs". Dies sei dann der Fall, wenn die rechtswirksame Beurkundung des Notars vorliege.Die Grunderwerbsteuer zählt zu den so genannten Rechtsverkehrsteuern. Die Einnahmen aus der Steuer stehen den Bundesländern zu. Im Saar-Haushaltsplan 2012 geht man davon aus, dass im kommenden Jahr rund 35 Millionen Euro an Grunderwerbsteuer fließen. Im Etat 2011 waren erst 29,1 Millionen Euro ausgewiesen. Seit dem 1. September 2006 können die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Vorher lag er bundeseinheitlich bei 3,5 Prozent. Normalerweise tragen Käufer und Verkäufer die Steuerlast gemeinsam. Andere Regelungen sind allerdings auch denkbar. low

Bei Fragen hilft die zentral zuständige Außenstelle Völklingen des Finanzamts Saarbrücken weiter, Tel. (0 68 98) 2 03-2 64

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