Mietrecht Sandkasten im Garten darf andere Mieter nicht stören

Berlin · () Manche Mieter stellen Spielgeräte auch im Gemeinschaftsgarten auf. Ob das ohne Absprache mit dem Vermieter erlaubt ist, hängt davon ab, um was für ein Spielgerät es sich handelt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Nutzen alle Mieter eines Mehrfamilienhauses gemeinsam einen Garten, können mobile Spielgeräte ohne Zustimmung des Vermieters aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Garten nach Art und Größe eine solche Nutzung zulässt und die anderen Mieter den Garten weiterhin ungestört nutzen können. Das Aufstellen von Rutschen oder Sandkästen gehöre nach einem Urteil des Amtsgerichts Kerpen zum normalen Gebrauch der Mietsache.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort