Zwölf-Millionen-Forderung gegen Müllwagenfahrer nach ICE-Unfall

Frankenthal/Heidelberg. Wegen eines Zusammenpralls mit einem ICE im Pfälzerwald fordert die Bahn von einem Müllwagenfahrer fast zwölf Millionen Euro Schadensersatz. "Es geht um 11,98 Millionen Euro", bestätigte der Anwalt des Mannes, Samuel Schwake, Medienberichte. Die Forderung richte sich auch an das Müllunternehmen und dessen Versicherung

 In Lambrecht ereignete sich im August 2010 der Unfall. Foto: dpa

In Lambrecht ereignete sich im August 2010 der Unfall. Foto: dpa

Frankenthal/Heidelberg. Wegen eines Zusammenpralls mit einem ICE im Pfälzerwald fordert die Bahn von einem Müllwagenfahrer fast zwölf Millionen Euro Schadensersatz. "Es geht um 11,98 Millionen Euro", bestätigte der Anwalt des Mannes, Samuel Schwake, Medienberichte. Die Forderung richte sich auch an das Müllunternehmen und dessen Versicherung. "Dagegen werden wir uns natürlich zur Wehr setzen", kündigte Schwake an. Die Verantwortung für den Unfall, bei dem im August vor zwei Jahren 15 Menschen verletzt wurden, trägt seiner Ansicht nach die Bahn selbst.Der Müllwagenfahrer war im März vom Landgericht Frankenthal in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt worden. Laut dem inzwischen rechtskräftigen Urteil war der Mann mit seinem Lkw auf einer schmalen Straße über den Gleisen zu schnell unterwegs, kam deshalb vom Weg ab und stürzte auf das Gleisbett. Ein ICE mit etwa 300 Menschen an Bord erfasste das Müllauto und wurde teilweise aufgeschlitzt.

Für die Kaskoversicherung der Bahn steht damit der Verursacher des Unfalls fest, wie eine Sprecherin des Versicherers erklärte. Nun werde er in Regress genommen. Der Bahn sei der Schaden bereits ersetzt worden. Das Unternehmen selbst will sich zu dem Fall nicht äußern.

Schwake sagte, der nur 2,50 Meter breite Weg, von dem sein Mandant abkam, sei nicht ausreichend genug gesichert gewesen. Dies wäre Aufgabe der Bahn gewesen, wie ihm auch das Eisenbahnbundesamt bestätigt habe. Zudem sei der Müllwagenfahrer wie andere Arbeitnehmer nur vollständig haftbar, wenn er mit Vorsatz oder aus grober Fahrlässigkeit gehandelt hätte. Dies sei aber nicht der Fall. Das Müllunternehmen hat seinen Angaben zufolge zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet. dpa

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