Zwischen "Kothaufen und Urinlachen"

Saarbrücken/Saarlouis

 Bis November lebte diese Hündin in Nunkirchen. Foto: Privat

Bis November lebte diese Hündin in Nunkirchen. Foto: Privat

Saarbrücken/Saarlouis. Die Liste, die das Verwaltungsgericht Saarlouis veröffentlicht, ist lang: Zirka 50 Hunde, sechs Katzen, vier Pferde, ein Lama, ein Waschbär, eine australische Echse, vier Boa Constrictor, zwei Hamster, ein Tigerpython, eine Vogelspinne sowie Ratten und Mäuse als Futter für die Boas hausen auf dem 2600 Quadratmeter großen Areal einer Familie im Waderner Stadtteil Nunkirchen unter nicht artgerechten Bedingungen, wie eine gerichtlich angeordnete Durchsuchung durch Amtstierärzte ergab. "Mehr oder weniger alle Orte, an denen die Tiere gehalten wurden", waren "stark mit Kothaufen und Urinlachen verdreckt und viele Tiere vernachlässigt", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts von gestern. Es hatte am 8. Februar einen Eilantrag der Tierhalter gegen das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz abgewiesen. Dieses hatte die Halter aufgefordert, die gewerbliche Hundezucht sofort einzustellen und alle Tiere ab sofort tierschutzgerecht zu halten. Sollten die Betroffenen die Zahl der fortpflanzungsfähigen Hündinnen nicht auf zwei reduzieren, dürfe die Tierschutzbehörde die überzähligen Tiere wegnehmen.Ferner hielten es die Richter für kaum vorstellbar, dass die Halter allen Hunden regelmäßig Auslauf gewähren. Kontrollen hätten die Behauptung widerlegt, die Aufenthaltsbereiche der Tiere würden täglich gereinigt.

Die Betroffenen protestierten gegen Nachkontrollen auch im Haus, was das Gericht ebenfalls abgewiesen hat. So sei bei der Durchsuchung erklärt worden, es gebe keine weiteren Tiere - doch die Kontrolleure entdeckten dann im Schlafzimmerschrank eine trächtige Hündin und im Ehebett zwei Welpen. Sollte sich die Situation für die Tiere nicht verbessern, müsse die Veterinärbehörde erwägen, ob die Tierhalter als so genannte Tierhorter einzustufen sind, gegen die ein generelles Haltungsverbot ausgesprochen werden muss.

"Bereits im November 2010 und im August 2011 hat das Amtsgericht Merzig einen Durchsuchungsbeschluss erlassen", sagt der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Wolfgang Kiefer. Am 10. Oktober 2011 haben Mitarbeiter des Veterinäramts das Gelände durchsucht und Auflagen erlassen, gegen die die Familie Einspruch eingelegt habe. Doch die Anfänge reichten bis ins Jahr 1994 zurück: "Seitdem hat es immer wieder Anzeigen gegeben." Das Umweltministerium weiß von dem Fall: "Da sich das Urteil nur auf den Eilantrag der Tierhalter bezieht, handelt es sich nach wie vor um ein schwebendes Verfahren, zu dem wir keine Auskünfte geben dürfen", so eine Sprecherin.

Tierschützer verfolgen den Fall seit Jahren. "Unseres Wissens hat sich noch nichts getan", sagt eine Tierschützerin, die namentlich nicht genannt werden möchte. Sie verstehe nicht, warum keine Sofortmaßnahmen erlassen worden seien. "Ein Pferd befindet sich in einer zugeschraubten Box, warum konnte die nicht sofort vor Ort geöffnet werden?"

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Tierhalter können binnen zwei Wochen eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. ukl

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