Bilanz nach einem Jahr Zweifel an Nutzen des neuen Gesetzes für Prostituierte

Saarbrücken · Bilanz nach einem Jahr Prostituiertenschutzgesetz im Saarland: Viele Frauen sind zwar inzwischen angemeldet, aber offenbar nicht geschützt.

 Die Anmeldebescheinigung ist für Prostituierte im Saarland seit 1. Januar 2018 vorgeschrieben.

Die Anmeldebescheinigung ist für Prostituierte im Saarland seit 1. Januar 2018 vorgeschrieben.

Foto: picture alliance / dpa/Oliver Berg

Prügel, Drogen, Massenvergewaltigungen: Die Druckmittel, mit denen in Deutschland noch immer Frauen zur Prostitution gezwungen würden, seien „zahlreich“, sagt Lola (Name v. d. Red. geändert). Die 39-Jährige hat in mehreren saarländischen Bordellen gearbeitet, bevor sie 2012 ein eigenes „Studio“ mit drei Mitarbeiterinnen in Saarbrücken aufgemacht hat. Sie hat viel erlebt, sagt sie. Und viele Kontakte in die Szene. Dass das Prostituiertenschutzgesetz der schwarz-roten Bundesregierung, das im Saarland vor einem Jahr in Kraft trat, Zwangsprostitution verhindern könne, hält Lola für „Fubbes“. Daran ändere auch die Anmeldepflicht für Prostituierte nichts. Die Zuhälter würden den betroffenen Frauen die Anmeldung verbieten – „oder sie werden eben gezwungen, sich anzumelden. Da glaubt doch niemand im Ernst, dass die dann auf dem Amt erzählen, dass sie zur Prostitution gezwungen werden. Dafür haben die viel zu viel Angst“, sagt Lola.

636 Prostituierte im Saarland haben sich seit Beginn der Anmeldepflicht am 1. Januar 2018 bei dem für das ganze Bundesland zuständigen Regionalverband Saarbrücken gemeldet. Letzten Schätzungen der Polizei zufolge arbeiten bis zu 1000 Frauen im saarländischen Rotlichtgewerbe. Demnach hätten sich im vergangenen Jahr rund zwei Drittel der Sexarbeiterinnen angemeldet. Und das, nachdem die Anmeldungen zunächst nur schleppend angelaufen waren. Mitte des Jahres hatten sich gerade einmal 365 Frauen gemeldet. Ab 1. September drohten den Prostituierten dann Geldstrafen bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht. Bis Ende 2018 haben sich zudem 66 Bordellbetriebe im Saarland gemeldet.

Lola ist froh, dass „sich schon so viele angemeldet haben“. Denn das immerhin findet sie gut an dem neuen Gesetz: „Mit der Anmeldung sind wir sichtbar. Das ist ein wichtiger Sicherheitsfaktor.“ Und Voraussetzung dafür, Missstände aufdecken zu können. „Aber wenn die Politik wirklich etwas verändern will, dann müsste viel öfter kontrolliert werden, bräuchte es viel mehr Personal dafür“, sagt Lola. Die Bordelle, die sie im Saarland kennt, würden „nur drei- bis viermal im Jahr kontrolliert“, sagt sie. „Das ist viel zu wenig. Die Frauen wechseln oft das Bundesland, die vielen schlimmen Fälle kriegt man so nie zu fassen.“

Doch schon bei der jetzigen Zahl der Kontrollen finden sich jede Menge Verstöße. Seit 1. September, also dem Datum, ab dem Zuwiderhandlungen gegen das Prostituiertenschutzgesetz im Saarland überhaupt geahndet werden, hat die Polizei nach eigenen Angaben 26 Bordelle und 15 Terminwohnungen kontrolliert. Allein bei den Bordellbetrieben wurden dabei 33 Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt. Zudem gab es sechs Verstöße gegen die Kondompflicht – das heißt: Es hingen keine entsprechenden Hinweisschilder aus. Gegen die Betreiber wurden wegen der Verstöße Bußgeldverfahren eingeleitet, wie der Regionalverband auf SZ-Anfrage mitteilt. Auf dem Straßenstrich wurden seit 1. September zudem 18 Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt.

Fälle von Zwangsprostitution hat die Polizei in deutlich geringerer Zahl aufdecken können. 2017 waren es insgesamt drei im Saarland. Im vergangenen Jahr habe es demgegenüber „keine signifikante Steigerung“ gegeben, heißt es. Vieles spielt sich wohl weiter im Dunkeln ab. So ist etwa unklar, wie viele Terminwohnungen von Prostituierten es im Saarland gibt. „Das Dunkelfeld ist mutmaßlich sehr groß“, sagt ein Polizeisprecher.

Für die Beratungsstelle Aldona in Saarbrücken bietet das Prostituiertenschutzgesetz zudem „keine Lösungen oder Hilfsmaßnahmen für diejenigen, die die Auflagen nicht erfüllen können, wie zum Beispiel Menschen ohne Arbeitserlaubnis“. Zwar erhielten die Sexarbeiterinnen bei Beratungsgesprächen im Rahmen des Anmeldeverfahrens umfassende Informationen zu Rechten und Pflichten ihrer Tätigkeit. Ansonsten könnten die Frauen aber „für sich keinen unmittelbaren Nutzen erkennen und thematisieren den persönlichen bürokratischen Aufwand“, bilanziert die Prostituierten-Beratungsstelle Aldona.

Beratungsgespräche findet auch Lola „gut, gerade für Ausländerinnen“. Viele der Prostituierten stammen aus Osteuropa und den Balkanstaaten. Der Bildungsstand ist oft gering. „Noch besser wäre es aber, wenn die verpflichtenden Gesundheitstests wieder eingeführt würden“, sagt sie. Denn „etliche“ Frauen hätten Geschlechtskrankheiten – Tripper oder Syphilis etwa. Gerade bei Frauen aus dem EU-Ausland würden oft andere Hygiene-Standards gelten, meint Lola. „Es gibt da Frauen, die glauben, dass ein Tampon sie vor Schwangerschaft schützt.“

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