Zweifel an EVS-Beschluss wachsen

Saarbrücken. Beim Beschluss des Entsorgungsverbands Saar (EVS) zur Erhöhung der Müllgebühren ist es womöglich zu einem erheblichen Verfahrensfehler gekommen. Stein des Anstoßes ist das Abstimmungsverhalten dreier so genannter Paragraph-3-Kommunen, die die örtliche Abfallentsorgung in die eigene Hand genommen haben

 Mancher Saarländer presst den Müll ordentlich zusammen, um die Zahl der Tonnen-Leerungen zu verringern. Foto: Becker & Bredel

Mancher Saarländer presst den Müll ordentlich zusammen, um die Zahl der Tonnen-Leerungen zu verringern. Foto: Becker & Bredel

Saarbrücken. Beim Beschluss des Entsorgungsverbands Saar (EVS) zur Erhöhung der Müllgebühren ist es womöglich zu einem erheblichen Verfahrensfehler gekommen. Stein des Anstoßes ist das Abstimmungsverhalten dreier so genannter Paragraph-3-Kommunen, die die örtliche Abfallentsorgung in die eigene Hand genommen haben. Sie sind vom Beschluss zur Gebührenerhöhung nicht betroffen, haben sich auf der Verbandsversammlung in der vorigen Woche aber an der Abstimmung über die Änderung der Abfallgebührensatzung beteiligt, mit "Ja" gestimmt und so der EVS-Geschäftsführung zu einer hauchdünnen Mehrheit für die Gebührenerhöhung verholfen. Es handelt sich um Eppelborn, Merzig und Mettlach. Drei weitere Paragraph-3-Kommunen, Saarbrücken, Völklingen und St. Wendel, beteiligten sich dagegen nicht an der Abstimmung. Saarbrücken verwies ausdrücklich darauf, dass man in dieser Frage nicht abstimmungsberechtigt sei.Auf eine erste Anfrage unserer Zeitung antwortete das Umweltministerium als für den EVS zuständige Rechtsaufsicht am Freitag zunächst, die Abstimmung sei "nicht zu beanstanden". Man könne den Paragraph-3-Kommunen das Stimmrecht in Sachen Abfallgebührensatzung deshalb nicht entziehen, weil diese Satzung Ausfluss des Wirtschaftsplans sei und auch Bestandteile überörtlicher Kosten enthalte.

Der Rechtsdezernent der Stadt Saarbrücken, Jürgen Wohlfarth, sagte dazu am Montag der SZ: "Uns überzeugt die Rechtsauffassung der Aufsicht nicht." Denn die Stimmberechtigung entfalle nach dem EVS-Gesetz, insoweit eine Gemeinde für Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung aus dem Verband ausgeschieden ist.

Gestern stellte das Ministerium plötzlich seinen anfänglichen Standpunkt wieder in Frage. Es habe sich mittlerweile weiterer Prüfungsbedarf ergeben, hieß es. Mit Spannung wird nun erwartet, wie sich die neue Umweltministerin Anke Rehlinger (SPD) in dieser Frage positionieren wird.

Nach SZ-Recherchen erscheint es nicht ausgeschlossen, dass Gemeinden, die gegen die Gebührenerhöhung votierten und dabei in der Abstimmung unterlagen, beim Verwaltungsgericht den Antrag stellen, die Rechtswidrigkeit des Beschlusses festzustellen.

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