Zwei Stahlbehälter erhitzen die Gemüter

Kutzhof. Eine Anwohnerin aus dem Heusweiler Ortsteil Kutzhof klagt, seit gut zwei Jahren müsse man in ihrer Straße den Anblick von zwei auf einem Grundstück zur Straße hin abgestellten Schiffscontainern "ertragen". "Alle Versuche, den Missstand beseitigen zu lassen, sind bislang gescheitert

 Zwei grüne Schiffscontainer an einer Straße in Kutzhof. Foto: aki

Zwei grüne Schiffscontainer an einer Straße in Kutzhof. Foto: aki

Kutzhof. Eine Anwohnerin aus dem Heusweiler Ortsteil Kutzhof klagt, seit gut zwei Jahren müsse man in ihrer Straße den Anblick von zwei auf einem Grundstück zur Straße hin abgestellten Schiffscontainern "ertragen". "Alle Versuche, den Missstand beseitigen zu lassen, sind bislang gescheitert. Wir waren mehrfach bei der Gemeindeverwaltung Heusweiler und der unteren Bauaufsicht des Regionalverbandes (UBA) vorstellig, doch immer wieder erhielten wir die Antwort, man werde sich der Sache annehmen und überprüfen, ob die Container rechtmäßig aufgestellt seien". Vor eineinhalb Jahren sei, laut Aussage des Ehemanns, von der UBA die Mitteilung gekommen, die Container würden weder das Straßenbild stören, noch den Fußgänger- und Autoverkehr behindern."Die Behörden regen sich über jedes noch so kleine Vergehen von Bürgern auf, wenn aber unliebsame Beschwerden aus dem Volk kommen, werden sie nur halbherzig behandelt", so die Meinung des aufgebrachten Beschwerdeführer aus Kutzhof.

Auf eine Anfrage der SZ-Redaktion beim Heusweiler Bauamt wurde auf die Zuständigkeit des Regionalverbandes verwiesen. Dessen Pressesprecher Stefan Kiefer teilte mit, dass seine Behörde in der Sache tätig sei. Der Besitzer der Container sei in einer Anhörung aufgefordert worden, zu erklären, wie lange die Container noch vor Ort bleiben sollen. Man wolle die Antwort abwarten und dann erst weitere Maßnahmen einleiten. Der Besitzer habe mitgeteilt, dass in den Containern Möbelstücke für die Dauer einer Wohnungsrenovierung zwischengelagert seien, dass die Renovierung sich jedoch hinziehe, weil noch ein Rechtsstreit mit dem früheren Hauseigentümer anhängig sei.

Wie Kiefer weiter mitteilte, gebe es keine exakten Richtlinien für das Aufstellen von Containern auf privaten Grundstücken. Es komme in jedem Einzelfall auf die Auslegung der Landesbauordnung an, dabei komme es auch immer darauf an, wie lange der Container aufgestellt ist. aki

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