Zwei Saarlouiser der Hehlerei angeklagt

Saarbrücken. Vor der fünften Großen Strafkammer des Landgerichts begann gestern der Prozess gegen zwei Männer aus dem Landkreis Saarlouis. Einem 36-jährigen Kaufmann und einem 48-jährigen Privatdozenten wird gewerbsmäßige Hehlerei vorgeworfen

Saarbrücken. Vor der fünften Großen Strafkammer des Landgerichts begann gestern der Prozess gegen zwei Männer aus dem Landkreis Saarlouis. Einem 36-jährigen Kaufmann und einem 48-jährigen Privatdozenten wird gewerbsmäßige Hehlerei vorgeworfen. Die Anklageschrift umfasst zehn Seiten und enthält lange Listen mit den unterschiedlichsten Waren aus zahlreichen Diebstählen und Wohnungseinbrüchen. Der Verkauf der Hehlerware erfolgte zwischen Mai und Oktober 2005. Es sollen noch weitere Täter im Spiel sein, gegen die entweder eigene Verfahren laufen oder denen man bisher noch nicht auf die Spur gekommen ist.Das Sortiment der Hehlerware war breit gefächert. Aus einem Einbruch in ein Raiffeisenlager in Nunkirchen stammen landwirtschaftliche Geräte und Werkzeuge. Aus einem Illinger Geschäft stammen Stofftiere der Marke Steiff, Puppen und Spielzeug-Lokomotiven der Marke Märklin. Wiederum um Modelleisenbahnen ging es bei Waren, die aus Einbrüchen in Saarbrücken und Zeltingen an der Mosel stammen. Bei einem Einbruch in ein Wohnhaus in Rehlingen-Siersburg fielen den Tätern ein Flachbildfernseher, ein Laptop, Schmuck und andere Geräte in die Hände. Sie wurden später von dem angeklagten Kaufmann weiterverhökert. Die Staatsanwaltschaft lässt zum Teil offen, ob die Angeklagten die Diebstähle und Einbrüche selbst begangen haben oder andere gezielt damit beauftragt haben. Für das Verfahren sind noch vier weitere Verhandlungstage angesetzt.

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