Zoll bremst Paketdienste aus

Saarbrücken/Frankfurt · Die Post stellt einigen saarländischen Haushalten seit Monaten keine Pakete mehr zu. Denn der Paketbote müsste dazu französische Straßen nutzen und die Pakete versteuern. Die Landesregierung sucht nach Lösungen.

Entlang der Grenze nach Frankreich gibt es auf saarländischem Boden Wohnhäuser, die mit dem Auto nur über französischen Boden zu erreichen sind. Diese Exklaven sorgen jetzt für Aufregung: Denn die Deutsche Post AG liefert keine Pakete mehr an deren Haustür aus - die SZ berichtete.

Betroffen seien in Saarbrücken-Gersweiler zwei deutsche Häuser an der französischen Rue Pasteur, in Großrosseln zwei Häuser an der Rue des Fleurs und dem Chemin du Schafbach sowie in Überherrn ein Haus an der Rue de la Houve, teilte der Sprecher der Deutschen Post AG in Frankfurt, Heinz-Jürgen Thomeczek, unserer Zeitung mit.

Nun hat sich die Politik dieses Themas angenommen. Die Landesregierung teilte mit, sie werde sich bei den verantwortlichen Stellen für eine Lösung des Problems einsetzen. Dazu werde sie sich auch an die national zuständigen Stellen wenden.

Bis Herbst 2012 hat die Deutsche Post die Haushalte in den drei saarländischen Exklaven noch beliefert. Doch dann, sagt Thomeczek, sei man vom französischen Zoll angesprochen worden, als bei Bauarbeiten an der Zufahrt zum Standort des Post-Logistikzentrums an der Untertürkheimer Straße in Saarbrücken des öfteren Fahrzeuge der Deutschen Post über französische Straßen rollten. Thomeczek gibt zu bedenken: "Für uns Gewerbetreibende gelten beim Grenzübertritt andere Regeln als für Privatpersonen." Wenn die Post mit Paketen über die deutsch-französische Grenze fahre, sei aus zollrechtlichen Gründen entscheidend, was in den Paketen verschickt werde. "Das wissen wir aber nicht", sagt Thomeczek. Um ordnungsgemäß zu arbeiten, müsste auf den Paketen draufstehen, was sie enthalten. Dies sei aber keinem deutschen Absender zu vermitteln, der seine Pakete an eine der drei saarländischen Exklaven sende, die ein Paketdienst nur über Frankreich anfahren könne. "Wir überqueren bei jeder dieser Fahrten genau vier Mal die Grenze und müssten somit vier Mal sauber versteuern", erklärt Thomeczek. Erst auf der Hinfahrt bei der Einreise nach Frankreich, dann wieder bei der Ausreise zum Adressaten des Paketes nach Deutschland. Auf dem Rückweg gehe es weiter mit der zweiten Einreise nach Frankreich und dann nochmals bei der Einfahrt nach Deutschland.

"Vorher wussten wir das nicht", betont Thomeczek. Doch jetzt könnten sich die Paketzusteller nicht einfach über bekannte Vorschriften hinwegsetzen. "Wir brauchen eine Ausnahmegenehmigung", sagt Thomeczek. Es sei entscheidend, was in den Paketen transportiert werde, da deren Inhalt steuerlich von Bedeutung sei.

In der Bundesfinanzdirektion in Neustadt an der Weinstraße arbeitet man an dem Fall: "Wir sind derzeit in Kontakt mit der französischen Zollverwaltung und der Deutschen Post", sagt Pressesprecherin Alexandra Feth. Bisher gebe es keine Ergebnisse. Also fährt die Deutsche Post AG die betroffenen Häuser derzeit nicht an, um eine saftige Rechnung vom Zoll zu vermeiden. "Für eine verbrauchssteuerpflichtige Ware wird bei jedem Grenzübertritt die Steuer entstehen", sagt Diana Weis, Pressesprecherin des Hauptzollamtes in Saarbrücken. Steuerschuldner wären die Postdienstleistungsunternehmen.

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