Zoff um Delegiertenwahl geht weiter

Saarlouis/Saarbrücken. Der Ärger um den Kreisparteitag der Linken geht weiter. Am vergangenen Sonntag hatte die Partei in Hülzweiler Delegierte für den Landesparteitag gewählt: Es war eine Neuwahl, die die Landesschiedskommission angeordnet hatte. Denn die erste Wahl im März in Ensdorf war wegen formaler Mängel für ungültig erklärt worden

Saarlouis/Saarbrücken. Der Ärger um den Kreisparteitag der Linken geht weiter. Am vergangenen Sonntag hatte die Partei in Hülzweiler Delegierte für den Landesparteitag gewählt: Es war eine Neuwahl, die die Landesschiedskommission angeordnet hatte. Denn die erste Wahl im März in Ensdorf war wegen formaler Mängel für ungültig erklärt worden. Das ging zurück auf eine Wahlanfechtung, die der Wallerfanger Linke Gilbert Kallenborn bei der Landes- und dann bei der Bundesschiedskommission der Partei durchgebracht hatte. Seine öffentlichen Äußerungen darüber hatten die Parteiführung so verärgert, dass Ausschluss-Anträge gegen ihn gestellt wurden. Vor dem Kreisparteitag in Hülzweiler schließlich entzog der Landesvorstand der Partei Kallenborn die Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte. Er durfte deswegen in Hülzweiler weder sprechen noch wählen. Zu Unrecht, wie jetzt das Amtsgericht Saarbrücken entschied. Es ordnete an, dass der am 31. Oktober ausgesprochene Entzug der Rechte aufzuheben sei. Für Kallenborn der Grund, auch den Hülzweiler Wiederholungs-Parteitag mitsamt Delegiertenwahlen anzufechten. Darüber verhandelt die Schiedskommission bereits am heutigen Samstag. Das Gericht bestimmte, dass Kallenborn die Mitgliedsrechte schon bei der für den gestrigen Freitag angesetzten Vorstandswahl des Ortsvereins Wallerfangen nicht entzogen bleiben dürfen. Auch diese Wahl ist eine Wiederholung, die auf Kallenborn zurück geht. Und auch dort hätte er weder reden noch wählen dürfen, wären ihm seine Mitgliedsrechte entzogen geblieben. we

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