Ziehvater wegen Kindesmisshandlung zu Haftstrafe verurteilt

Saarbrücken. Wegen Kindesmisshandlung in zwei Fällen sowie Widerstands gegen Polizisten hat das Landgericht gestern einen 29-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt angeordnet

Saarbrücken. Wegen Kindesmisshandlung in zwei Fällen sowie Widerstands gegen Polizisten hat das Landgericht gestern einen 29-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Nach Feststellung der Richter hat der Mann die beiden drei und fünf Jahre alten Söhne seiner Lebensgefährtin teils massiv misshandelt. Ein entsprechendes Verfahren gegen die Frau wegen möglicher Vernachlässigung der Kinder wurde eingestellt.Eine der Ursachen für die Misshandlungen sei die schwere Drogen- und Alkoholabhängigkeit des Mannes gewesen, befand das Gericht. Als Jugendlicher habe er bereits dem Alkoholkonsum zugesprochen, ab dem Alter von etwa 15 Jahren habe er zudem Drogen genommen. Parallel dazu wuchs sein Strafregister, das 1995 mit einer Eintragung wegen Diebstahls beginnt.

Im Jahr 2008 zog der Angeklagte mit seiner gleich alten Freundin und deren zwei kleinen Jungen zusammen. Weil die Mutter der Kinder Russin ist und kaum Deutsch sprach, übernahm er den Umgang mit den Behörden oder dem Kindergarten. Wenn er mit dem Alltag nicht fertig wurde, wurde er offenbar gewalttätig. Dazu die Richter: Als der Dreijährige sich einmal an das Bein des Angeklagten klammerte, weil er nicht im Kindergarten bleiben wollte, da schnappte der 29-Jährige das Kind und warf es auf ein zwei Meter entferntes Sofa. Der Junge verletzte sich am Kopf. Als der Angeklagte im September 2009 nachts nach Hause kam und der Fünfjährige laut schrie, würgte er das Kind und drückte ihm Mund und Nase zu. Der Junge trug diverse Blutergüsse davon. Die Klinik informierte daraufhin die Polizei. wi

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