Zeuge belastet 55-Jährige im Fall um Auftragsmord

Saarbrücken/Kirkel · Im Prozess um den Mord an Peter Pausewang (61) aus Kirkel belasten Zeugen die mutmaßliche Auftraggeberin. Die 55-Jährige soll noch einen weiteren Mord in Auftrag gegeben haben: Auch ihren Schwiegersohn wollte sie anscheinend loswerden.

 Im Kofferraum dieses Wagens fand die Polizei die Leiche des 61-Jährigen. Foto: Becker&Bredel

Im Kofferraum dieses Wagens fand die Polizei die Leiche des 61-Jährigen. Foto: Becker&Bredel

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Im Prozess um den Mord an Peter Pausewang (61) aus Kirkel sind gestern mehrere Zeugen vernommen worden. Es gibt zwar keine Tatzeugen, doch es werden Indizien gesammelt, die Renate V. (55) als mögliche Auftraggeberin für die Tat belasten. Sie macht auf der Anklagebank einen eher unbeteiligten Eindruck, schreibt aber häufig mit.

Der zweite Angeklagte im Prozess, Christian F. (44), hatte bereits von Anfang an gestanden, Pausewang im Frühsommer mit vier Pistolenschüssen getötet und im Kofferraum eines Autos auf einem Parkplatz abgestellt zu haben. Er habe das gegen Bezahlung getan, die Frau habe ihm ein fast neues Auto finanziert. Außer dem Opfer sollte er einen weiteren Mann töten, den Schwiegersohn der Auftraggeberin in der Schweiz. Bezüglich dieses Auftrages habe er die Frau hingehalten und immer wieder Geld für die Auslagen gefordert und erhalten.

Zuvor hatte die Angeklagte einen anderen Mann als Auftragskiller im Auge. Der berichtete gestern als Zeuge, die Frau sei mit dem Anliegen an ihn herangetreten, er solle sich um Pausewang und ihren Schwiegersohn "kümmern". Sie zeigte ihm Fotos des späteren Mordopfers und des Schwiegersohnes. Der Zeuge dachte jedoch nicht an Mord, eher an eine "Abreibung" für die beiden, und lehnte das Ansinnen ab. Als er aus der Presse vom Tod Pausewangs erfuhr, ahnte er, worum es der Frau wirklich ging, und meldete das der Polizei. Ein anderer Zeuge, der den mutmaßlichen Todesschützen kannte, wusste, welche Autos er besaß, und wusste auch von dem Jahreswagen, den die Mitangeklagte finanziert haben soll.

Das Gericht hat einen Ausblick auf das weitere Prozedere gegeben. Bis 10. Januar sind Verhandlungstermine vorgesehen. Sollten keine Beweisanträge mehr eingehen, könnte an diesem Tag auch plädiert werden.

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