Zahlungsrückstand: Unternehmen sperrt Gas- und Stromversorgung

Dudweiler. Heute Morgen, 9.30 Uhr, rücken bei einem Rentner-Ehepaar in Dudweiler die Stadtwerke an - inklusive Gerichtsvollzieher. Gas- und Stromversorgung werden gekappt. Am Dienstag wandte sich der 71-jährige Hausherr, der erklärt, wegen seiner kärglichen Rente nicht zahlen zu können, an die SZ und bat um Hilfe, um das Unvermeidliche noch abzuwenden

Dudweiler. Heute Morgen, 9.30 Uhr, rücken bei einem Rentner-Ehepaar in Dudweiler die Stadtwerke an - inklusive Gerichtsvollzieher. Gas- und Stromversorgung werden gekappt. Am Dienstag wandte sich der 71-jährige Hausherr, der erklärt, wegen seiner kärglichen Rente nicht zahlen zu können, an die SZ und bat um Hilfe, um das Unvermeidliche noch abzuwenden. Doch daraus wird nichts, wie die gestrige Nachfrage beim Unternehmen Energie SaarLorLux ergab. Der Rentner, so ein Sprecher des Unternehmens, habe für seinen Energieverbrauch Zahlungsrückstände in Höhe von 2832,79 Euro. Auch aktuell werde regelmäßig ein zu geringer Abschlagsbetrag überwiesen.Seit längerem sei man mit dem Kunden im Gespräch. Am 3. Januar sei mit ihm eine Zahlungsvereinbarung getroffen worden, die einvernehmlich die Abzahlung der Außenstände in Raten regelte. Diese Vereinbarung sei jedoch nicht eingehalten worden. Am 23. Februar habe der Rentner eine letzte Zahlungsaufforderung erhalten. Darauf habe er nicht reagiert.

Im Rahmen des üblichen Mahnverfahrens habe der Kunde am 27. April die Sperrankündigung erhalten. Aber "auch hierauf erfolgte keine Reaktion".

Am 4. Juni habe sich der Mann bei Energie SaarLorLux gemeldet. Der Mitarbeiter habe ihm empfohlen, sich schnellstmöglich mit den zuständigen Sozialbehörden des Regionalverbandes in Verbindung zu setzen, um entsprechende Unterstützung zu erbitten. Im Anschluss an dieses Telefonat habe der 71-Jährige sich bei Energie SaarLorLux nicht mehr gemeldet.

"Am 7. Mai und am 8. Mai haben Mitarbeiter der Stadtwerke, die für die Zählersperrung zuständig sind, versucht, die Sperrung durchzuführen. Ein Zugang zu den Zählern wurde an beiden Tagen verweigert", heißt es des Weiteren in der Stellungnahme des Energieversorgers. Daher sei per Rechtsanwalt in einem kostenaufwändigen Verfahren die einstweilige Verfügung auf Zutritt beantragt worden. Durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichtes Saarbrücken vom 16. Mai sei dann der zwangsweise Zutritt verfügt worden: "Dieser Beschluss muss bis spätestens 16. Juni innerhalb der gesetzlichen Frist vollzogen werden, da er andernfalls seine Wirkung verliert." Die Sperrung der Energielieferung werde nun also am heutigen Donnerstag verfügt.

Unter Berücksichtigung des beschriebenen Ablaufes und des Verhaltens des Kunden "sehen wir keine Möglichkeit für einen weiteren Aufschub der Sperrung", so Energie SaarLorLux. Und: Man bedauere, dass es im vorliegenden Fall zu einer Sperrung der Energielieferung komme. Der gesamte Ablauf entspreche einer "völlig normalen Vorgehensweise eines gesetzlich abgesicherten Mahnverfahrens, und die Sperrung erfolgt letztendlich auch im Interesse aller zahlenden Kunden". Es bleibe die Empfehlung, dass der Dudweiler Rentner bei den Sozialbehörden vorstellig wird.

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