Witwenrente für Frau eines katholischen Pfarrers

Straßburg. Die Witwe eines ehe-maligen katholischen Pfarrers hat Recht auf eine Witwenrente, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht in Straßburg. Die Witwe hatte im Juni 2011 gegen die Republik Frankreich geklagt. Diese wollte ihr keine Witwenrente zahlen

Straßburg. Die Witwe eines ehe-maligen katholischen Pfarrers hat Recht auf eine Witwenrente, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht in Straßburg. Die Witwe hatte im Juni 2011 gegen die Republik Frankreich geklagt. Diese wollte ihr keine Witwenrente zahlen. Im Elsass und im Département Moselle (Lothringen) ist, im Gegensatz zum Rest von Frankreich, noch das Konkordat gültig, das Napoleon 1801 mit Papst Pius VII. schloss. Grund dafür ist, dass das Elsass und Lothringen 1905 unter deutscher Herrschaft standen, während Frankreich die radikale Trennung von Kirche und Staat einführte. Gehälter und Pensionen der Geistlichen zahlt daher im Elsass und Lothringen weiterhin der Staat.Der katholische Pfarrer Bernard B. wurde 1990 aus dem Amt entlassen und erhielt ab Oktober 1991 vom Staat seine Pension. Der Pensionär Bernard B. heiratete 1993 und hatte mit seiner Frau zwei Kinder. Im Dezember 2010 starb er. Seine Frau beantragte daraufhin die Witwenrente, die aus der Tätigkeit ihres Mannes als Pfarrer resultiert. Der Staat verweigerte der Frau die Rente und verwies auf den Zölibat, der es verbietet, dass ein katholischer Pfarrer heiratet. Das Gericht urteilte allerdings, dass auch in diesem Fall mit der "Gleichheit in der französischen Republik" zu entscheiden sei, nicht nach dem "kanonischen Recht der katholischen Kirche". Zum ersten Mal hat ein französisches Gericht der Witwe eines katholischen Pfarrers die Witwenrente zugesprochen. tis

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