Wird Winterdienst jetzt teurer?

Namborn/Neunkirchen. Nun hat Namborn nach dem erstinstanzlichen Urteil im Juni gestern auch den zweiten Prozess gegen den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) verloren. Es ging um die Frage: "Wer zahlt die Zeche für den Winterdienst auf innerörtlichen Bundes- und Landstraßen?" Das unmissverständliche Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Saarlouis: die Kommunen

Namborn/Neunkirchen. Nun hat Namborn nach dem erstinstanzlichen Urteil im Juni gestern auch den zweiten Prozess gegen den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) verloren. Es ging um die Frage: "Wer zahlt die Zeche für den Winterdienst auf innerörtlichen Bundes- und Landstraßen?" Das unmissverständliche Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Saarlouis: die Kommunen. Das genau wollte Namborn mit der Klage verhindern. Versuchte, aus der früheren Handhabe sozusagen ein Gewohnheitsrecht abzuleiten, mit Unterstützung des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG). So war die Auffassung von Bürgermeister Theo Staub (SPD) und seinem Gemeinderat.Die Richter sahen das ganz anders, legten sogar noch nach: Der Vertrag, den der LfS mit den meisten saarländischen Städten und Gemeinden abgeschlossen hat, sei für den LfS noch zu teuer. Demnach räumt der LfS Straßen mit mehr als sechs Prozent Gefälle auf eigene Kosten. Zudem übernahm er 35 Prozent der übrigen Ausgaben. Die Richter fanden das zu hoch, wie übrigens auch schon der saarländische Rechnungshof beanstandet hat.

Die Reaktion des Neunkircher Landesbetriebs ließ nicht lange auf sich warten. Dessen Justiziarin Simone Weidenfeller: "Dieses Urteil ist die Grundlage für eine Entscheidung, mit dem Städte- und Gemeindetag erneut zu verhandeln." Und es gehe nicht darum, den Preis zu senken. Das Wirtschaftsministerium, dem der LfS unterstellt ist, werde dazu mit ins Boot genommen. Weidenfeller ergänzte: "Nach diesem Urteil und der Aufforderung des Landesrechnungshofes sind die Kommunen noch stärker in der Pflicht." Ihre Kostenübernahme für geräumte Bundes- und Landstraßen in den Orten mit 65 Prozent sei zu niedrig.

Trotz dieser Pleite ist Bürgermeister Staub keineswegs der Meinung, den übrigen Städten und Gemeinden im Land mit dem Musterprozess einen Bärendienst erwiesen zu haben. "Wir wollten was für unsere Gemeinde rausholen", sagte er nach der Verhandlung.

Wie es nun nach dem verlorenen Prozess weitergeht, sei indes völlig unklar. Der Rathauschef kündigte an, dass er noch in dieser Woche die Gemeinderatsgremien informieren werde. Ob Namborn künftig den Winterdienst selbst in die Hand nimmt und ihn mit dem eigenen Bauhof bestreitet oder gegen Entgelt die Leistung des LfS in Anspruch nimmt, sei darum noch nicht entschieden. Enttäuscht sei er allemal über die Entscheidung der Oberverwaltungsrichter.

Nüchterner beurteilte Christian Halm den Ausgang. Der Neunkircher Anwalt vertrat die Gemeinde in dem Rechtsstreit. "Es ist ein Stück weit Auslegungssache des Gesetzes. Und die Richter haben nun eben so entschieden." Womit sie das Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Vorjahr bestätigten.

Für Namborn könnte das bedeuten: rund 28 000 Euro Mehrkosten im Jahr, um die Straßen schneefrei zu bekommen. und Meinung

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