Prozess vor dem Arbeitsgericht Wirbel um Belästigungs-Vorwurf in der AfD

Saarbrücken · Eine Ex-Mitarbeiterin verklagt die Fraktion. Dort heißt es, die Vorwürfe seien „erstunken und erlogen“.

 Nach SZ-Informationen fordert die ehemalige Mitarbeiterin 50 000 Euro Schmerzensgeld.

Nach SZ-Informationen fordert die ehemalige Mitarbeiterin 50 000 Euro Schmerzensgeld.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Die AfD-Fraktion im Saar-Landtag wehrt sich gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung, den eine frühere Mitarbeiterin in der aktuellen Ausgabe des „Stern“ erhebt. Die ehemalige Pressesprecherin, die am 25. September in der Probezeit entlassen worden war, hat ihren ehemaligen Arbeitgeber verklagt. Vor dem Arbeitsgericht erklärte sie laut „Stern“ unter anderem, ein Vorgesetzter habe ihr über den rechten Arm gestreichelt und „mit einem unangenehmen Grinsen“ zu ihr gesagt: „Wenn Ihnen Ihr Job wichtig ist, sollten Sie etwas netter zu mir sein. Sie haben ja bereits fünf Kinder und wissen, wie das geht.“ Nach SZ-Informationen fordert die ehemalige Mitarbeiterin 50 000 Euro Schmerzensgeld.

Vor einem Termin im Tennisclub in Sulzbach, bei dem es um den geplanten Gebetsraum der Salafisten ging, habe einer ihrer Chefs sie angewiesen, sich „hohe Schuhe und ein enges Kleid“ anzuziehen, das wäre „sexy“ und zöge Blicke auf sich. Im Tennisclub habe der Mann sich dann angenähert und seine Schulter an sie gedrückt. „Ich fühlte mich in diesem Moment angeekelt, schmutzig und sehr unwohl.“

Die Ex-Mitarbeiterin sagte dem „Stern“: „Sie hatten das Recht, mich während der Probezeit zu kündigen, das schon. Aber sie hatten nicht das Recht, mich zu mobben, mir den Alltag zur Hölle zu machen und sich mir auch noch körperlich zu nähern.“

Nach Angaben der Fraktion hatte sich die Mitarbeiterin als Pressesprecherin nicht bewährt, daher sei sie fortan als Sekretärin eingesetzt worden. Daraufhin habe sie auf stur geschaltet, sagt Bernd Krämer, der stellvertretende Geschäftsführer der AfD-Fraktion. Als man erfahren habe, dass sie sich anderweitig beworben habe, habe die Fraktion sie entlassen. Dies war unmittelbar nach der Bundestagswahl.

Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ist am Montag gescheitert, wie Krämer der SZ sagte. Die Vorwürfe seien „von A bis Z erstunken und erlogen“. Bis 15. Januar 2018 habe die ehemalige Mitarbeiterin nun Zeit, dem Gericht Beweise zu liefern. So lange will die AfD-Fraktion nicht warten: Krämer kündigte an, in Kürze eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung zu beantragen und die ehemalige Mitarbeiterin wegen Verleumdung zu verklagen. „Jetzt ist Schluss mit lustig“, so Krämer.

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