Grubenwasser „Wir sind nicht der Erfüllungsgehilfe der RAG“

Saarbrücken · Der Bergbaukonzern hat Anspruch auf eine Prüfung der beantragten Grubenflutung, sagt Umweltminister Jost. Für die Genehmigung gebe es hohe Hürden.

 Eine Flutung früherer Gruben wie des Bergwerks Saar werde nur genehmigt, wenn es keine Gefahr für Mensch und Umwelt gebe, verspricht die Regierung.

Eine Flutung früherer Gruben wie des Bergwerks Saar werde nur genehmigt, wenn es keine Gefahr für Mensch und Umwelt gebe, verspricht die Regierung.

Foto: dpa/Frank May

Um die von dem Bergbaukonzern RAG beantragte Teilflutung ehemaliger Bergwerksgruben ist ein hitziger Streit entbrannt. Umweltminister Reinhold Jost (SPD) will dabei einige Vorwürfe von Kritikern so nicht stehen lassen.

Herr Jost, zahlreiche Gemeinden im Saarland laufen Sturm gegen die beantragte erste Teilflutung ehemaliger Bergwerksgruben. Lässt das die Landesregierung kalt?

JOST Das lässt uns nicht kalt. Im Gegenteil, wir stellen uns dieser Debatte. Aber man muss auch zur Kenntnis nehmen: Unsere Aufgabe ist es nicht, eine von dem Bergbaukonzern RAG beantragte Grubenflutung zu verteidigen. Wir sind nicht der Erfüllungsgehilfe der RAG. Wir haben hier vielmehr einen Antragsteller, der einen rechtsstaatlichen Anspruch darauf hat, dass sein Antrag geprüft wird – unabhängig davon, wie man zu diesem Ansinnen steht. Wenn wir das nicht prüfen würden, würden wir uns strafbar machen. Und wir prüfen das allein nach dem so genannten Besorgnisgrundsatz. Und der lautet: Wir genehmigen nur, wenn Gefahren für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen werden können. Das ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz, in dem es heißt: „Es darf keine noch so wenig nahe liegende Wahrscheinlichkeit an nachteiligen Veränderungen der Gewässerbeschaffenheit bestehen.“ Zudem stehen wir erst ganz am Anfang eines Genehmigungsverfahrens. Wir sind deshalb auch dankbar für jeden Beitrag zur Entscheidungsfindung. Ich kann nur alle Betroffenen dazu aufrufen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, bis zum 15. Januar beim Oberberg­­amt ihre Einwendungen abzugeben. Und die werden alle jeweils einzeln nach Recht und Gesetz geprüft.

Ihr Ministerium ist für die wasserrechtliche Seite des Genehmigungsverfahrens zuständig. Was genau unternimmt Ihr Haus, um sicherzustellen, dass es bei einer möglichen Flutung zu keiner Trinkwasserverunreinigung etwa durch unter Tage lagernde Giftstoffe wie PCB kommt?

JOST Unsere Fachleute machen sich ebenso wie externe Experten ein genaues Bild von den Vorgängen. In meinem Ministerium sind fast 100 Mitarbeiter mit dem Thema Wasser beschäftigt. Und allein für das Grundwasser haben wir hunderte von Messstellen im Land. Im Laufe des Verfahrens werden wir zudem die Gutachten auswerten, die zu der Thematik vorliegen, und entscheiden, ob es gegebenenfalls weiterer Expertisen bedarf. Wir nehmen uns dabei die Zeit, die wir brauchen. Wir lassen uns da von niemandem unter Druck setzen.

Kann man denn zum jetzigen Zeitpunkt bereits ausschließen, dass es eine Trinkwasserverunreinigung geben würde?

JOST Man kann im Moment gar nichts ausschließen.

Kritiker bemängeln, dass es keine unabhängigen Gutachten in dieser Sache gebe...

JOST Das ist falsch. Es gibt mehrere unabhängige Experten, die mit Gutachten beauftragt wurden. Und wie gesagt: Gegebenenfalls werden wir auch weitere beauftragen.

Illingens Bürgermeister hat eine Volksinitiative gestartet, die bei ausreichender Zahl von Unterschriften den Landtag dazu zwingen soll, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Hat der Landtag das nicht getan?

JOST Der Landtag hat sich in den vergangenen Jahren sehr oft mit dem Thema beschäftigt. Es gibt einen seit Jahren eingesetzten Ausschuss für den Nachbergbau im Saarland, der sich gerade mit den Flutungsplänen sehr intensiv auseinandersetzt. Zudem war das Thema Gegenstand mehrerer Debatten im Plenum. Und es gab sogar einen Untersuchungsausschuss dazu. Aber man muss am Ende des Tages auch festhalten: Die Entscheidung über den Antrag der RAG wird nicht der Landtag treffen, sondern nach der rechtsstaatlichen Systematik der Bundesrepublik Deutschland die Verwaltung – also die Exekutive und nicht die Legislative.

Ein weiterer Vorwurf von Kritikern lautet, dass die Landesregierung versuche, das Genehmigungsverfahren möglichst an der Öffentlichkeit vorbei durchzuführen...

JOST Das ist ja allein schon deshalb dummes Zeug, weil wir uns im Moment in einer sehr heftigen öffentlichen Debatte darüber befinden. Wir wollen Transparenz. Es gibt ein breites, öffentliches Umweltverträglichkeitsverfahren, es gibt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Wir wollen die Öffentlichkeit ja gerade in diese Entscheidungsfindung miteinbeziehen. Alle relevanten Unterlagen und Gutachten zu diesem Thema sind außerdem im Internet veröffentlicht. Wir haben hier gar nichts zu verheimlichen.

Sollte es nicht zu einer Genehmigung kommen, ist dann mit einer Klage der RAG zu rechnen?

JOST Das muss die RAG entscheiden. Klagen Dritter könnte es auch im umgekehrten Falle geben.

Wann ist denn Ihrer Einschätzung nach mit einer Entscheidung, ob die erste Teilflutung genehmigt wird oder nicht, zu rechnen?

JOST Da reden wir meiner Meinung nach über einen Zeitraum von mehreren Jahren, bis es so weit ist.

In diesem Jahr also nicht mehr?

JOST Davon kann man ausgehen: In diesem Jahr nicht.

 Reinhold Jost

Reinhold Jost

Foto: rup

Es heißt, die so genannten Ewigkeitslasten nach dem Ende des Berg­baus setzen sich zu mehr als 60 Prozent aus Kosten für die Grubenwasser-Haltung zusammen. Nach dem Erblastenvertrag kommt die RAG-Stiftung für alle entstehenden Kosten auf. Wenn deren Vermögen aber nicht ausreichen sollte, muss laut Vertrag das Land zahlen. Spielt dieser Umstand bei der jetzt anstehenden Entscheidung eine Rolle?

JOST Nein. Das kann und darf auch keine Rolle spielen. Weil für uns wie gesagt der Besorgnisgrundsatz der Leitmaßstab für die Entscheidung ist und nicht eine monetäre Erwägung.

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