Grubenwasser „Wir halten die erste Phase für völlig unkritisch“

Essen · RAG-Chef Tönjes ist überzeugt: Durch den Anstieg des Grubenwassers auf -320 Meter wird das Grundwasser nicht verunreinigt.

 Hochgepumptes Grubenwasser in den Wassergärten in Reden: Seit langem gibt es Streit über die Auswirkungen eines Grubenwasseranstiegs. Die Gegner befürchten eine Verunreinigung des Grundwassers. Die RAG hat – zumindest bis zum Anstieg bis -320 Meter – keine Bedenken.

Hochgepumptes Grubenwasser in den Wassergärten in Reden: Seit langem gibt es Streit über die Auswirkungen eines Grubenwasseranstiegs. Die Gegner befürchten eine Verunreinigung des Grundwassers. Die RAG hat – zumindest bis zum Anstieg bis -320 Meter – keine Bedenken.

Foto: Cornelia Jung

Aus Sicht des Bergbaukonzerns RAG ist der Anstieg des Grubenwassers auf -320 Meter gefahrlos möglich. „Wir halten die erste Phase für völlig unkritisch“, sagte RAG-Chef Bernd Tönjes im Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung. Die RAG plant, das Grubenwasser in zwei Schritten bis zur Tagesoberfläche ansteigen und drucklos in die Saar laufen zu lassen. Die erste Stufe bis -320 Meter hat sie beantragt, das Genehmigungsverfahren läuft.

Der von der Landesregierung beauftragte Hydrogeologe Jürgen Wagner war in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass das Grundwasser in diesem ersten Schritt nicht durch Grubenwasser verunreinigt wird. Für das Scheidtertal, das spezielle Klüfte aufweist, hatte er weitere Messungen empfohlen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dort zu Verunreinigungen kommt, sei zwar sehr gering, wegen fehlender Daten konnte er sie jedoch „nicht gänzlich ausschließen“. Das hatte bei den Grünen und mehreren Gemeinden, allen voran beim Illinger Bürgermeister Armin König (CDU), Besorgnis erregt. RAG-Chef Tönjes hat diesbezüglich keine Bedenken: „Für die erste Stufe gilt diese Einschränkung von Professor Wagner nicht, wenn überhaupt, gilt sie für die zweite Stufe.“ Die stehe derzeit noch gar nicht zur Diskussion.

Auch die Bedenken des Entsorgungsverbands Saar (EVS), der Auswirkungen auf das Kanalsystem fürchtet, hält Tönjes für unbegründet. Wagner zufolge könnte es im Zuge der Flutung zu Bodenhebungen von drei bis elf Zentimetern kommen. Laut Tönjes sind Bewegungen dieser Größenordnung unbedenklich: „Die Infrastruktur ist flexibel, sie ist ja Bewegung durch den Bergbau gewohnt.“ Sollte es dennoch zu Schäden kommen, wäre dies ein Bergschaden, den die RAG beheben würde.

Falls infolge des Wasseranstiegs Schäden an Gebäuden auftreten sollten, werde die RAG auch dafür aufkommen, erklärte Tönjes. Dabei gelte die Bergschadensvermutung. Auch Eigentümer, die einen Bergschadensverzicht unterschrieben haben, könnten neu hinzugekommene Schäden geltend machen. Dafür müssten sie jedoch vor der Flutung eine Bestandsaufnahme ihres Hauses machen lassen. Die RAG will so verhindern, dass alte, bereits abgegoltene Schäden nochmal reguliert werden.

Wagner war in seinem Gutachten auch zu dem Schluss gekommen, dass das Risiko von Ausgasungen während des Anstiegs am höchsten sei, danach aber zurückgehe. Tönjes bestätigte, dass „möglicherweise temporär mehr Methan an der Tagesoberfläche“ austreten könne, hält das Risiko aber für beherrschbar. Er verwies auf Erfahrungen aus Lothringen und dem nordrhein-westfälischen Ibbenbüren, wo die Gruben bereits geflutet wurden: „Es gibt viele Referenzen, die belegen, dass nichts passiert.“ Der RAG-Chef betonte, dass das Ansteigen des Wassers ein sehr langsamer Prozess sei. Bis -320 Meter erreicht seien, könnten 20 bis 30 Jahre vergehen. „Es ist nicht zu erwarten, dass große Gaswolken austreten.“

Die Vernässungen, die stellenweise in Lothringen auftraten, sind laut dem RAG-Regionalbeauftragten Saar, Uwe Penth, natürlichen Ursprungs: „Das Gebiet war von Anfang an vernässt und wurde erst durch das Pumpen während des Bergbaus trockengelegt.“ Nach dem Ende des Abbaus habe sich der ursprüngliche Zustand wieder eingestellt.

Tönjes betonte, die RAG habe den Anstieg des Grubenwassers nicht beantragt, um Geld zu sparen: „Uns werden immer finanzielle Interessen unterstellt, aber darum geht es überhaupt nicht.“ Die Kosten für das Pumpen trägt die RAG nur noch bis zum Ende des deutschen Steinkohlebergbaus im Dezember 2018. Danach kommt die RAG-Stiftung dafür auf. Als man 2007 im KPMG-Gutachten die Kosten für die Ewigkeitslasten kalkuliert habe, habe man dies auf Basis eines Wasserstands von -320 Metern getan, wie er jetzt beantragt ist, so Tönjes: „Falls wir die Genehmigung nicht kriegen, wird es teurer als damals angenommen. Dann stellt sich die Frage, wer das bezahlen muss.“ Unter Umständen könnte die Stiftung die Summe nicht aufbringen, dann müsste das Saarland einspringen.

 Bernd Tönjes

Bernd Tönjes

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Nordrhein-Westfalen hat kürzlich den Anstieg auf -600 Meter an der Zeche Haus Aden unter Auflagen genehmigt. Es stützte sich dabei auf ein Gutachten, dem zufolge die Schadstoffbelastung des Wassers, unter anderem durch PCB, mit dem Anstieg zurück geht. PCB bindet sich an Schwebstoffe, die schwerer als Wasser sind, absinken und so unter Tage blieben. Dennoch hatte das Umweltministerium von der RAG gefordert, das PCB herauszufiltern, bevor es in die Flüsse geleitet wird. Der Konzern hat sich nun freiwillig verpflichtet, in zwei Pilotanlagen zu testen, ob das überhaupt möglich ist. Ob Ähnliches auch im Saarland geplant ist, ließ Tönjes offen. Zunächst müsse man das Ergebnis des Pilotprojekts abwarten.

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