Winterdienst: Rutscht heute Namborn aus?

Namborn. Wenn heute die Richter am Saarlouiser Verwaltungsgericht zusammentreten, wird einer nicht dabei sein, der das Ganze ins Rollen brachte: Namborns Bürgermeister Theo Staub (SPD). Der Verwaltungsmann lässt sich und seinen Ort von Anwalt Christian Halm vertreten. Das hält Staub für völlig ausreichend. Denn der Neunkircher Advokat ist der Rechtsbeistand der Kommune und wird ab 9

 Der Winterdienst: in Namborn ein Streitthema mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen. Aber ausrutschen auf schneebedeckter Piste musste deshalb bislang kein Fahrzeug. Archivfoto: dpa

Der Winterdienst: in Namborn ein Streitthema mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen. Aber ausrutschen auf schneebedeckter Piste musste deshalb bislang kein Fahrzeug. Archivfoto: dpa

Namborn. Wenn heute die Richter am Saarlouiser Verwaltungsgericht zusammentreten, wird einer nicht dabei sein, der das Ganze ins Rollen brachte: Namborns Bürgermeister Theo Staub (SPD). Der Verwaltungsmann lässt sich und seinen Ort von Anwalt Christian Halm vertreten. Das hält Staub für völlig ausreichend. Denn der Neunkircher Advokat ist der Rechtsbeistand der Kommune und wird ab 9.30 Uhr den Kläger vertreten.Der Kläger - die Gemeinde - ist nämlich der Meinung, dass sie keinen Cent für vom Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) im Winter geräumte innerörtlich verlaufende Bundes- und Landstraßen zu zahlen hat. Es geht konkret um 7,6 Kilometer in zehn Ortsteilen. LfS-Verantwortliche hatten in Absprache mit dem saarländischen Städte- und Gemeindetag ab der Saison 2011/2012 eine Rechnung für seine bis dahin Gratis-Leistung aufgemacht. 35 Prozent der eigentlichen Kosten sollen die Kommunen selbst tragen. Davon unberührt, kümmere sich die Landesbehörde weiterhin um gefährliche Abschnitte mit mehr als sechs Prozent Gefälle. Und die LfS-Salzsilos sollen den Gemeinden bereitstehen, damit sie kein Geld für eigene Lagerstätten ausgeben müssen.

Doch mit dieser Regel ist Laub und Namborns Gemeinderat nicht einverstanden. Laut Saarländischem Straßengesetz (SStrG) sehen sie nämlich den Landesbetrieb in der Pflicht. Und zwar unentgeltlich.

Dabei hat Namborn bereits eine Schlappe hinter sich: Im Juni vergangenen Jahres wiesen Richter des Verwaltungsgerichts alle Anträge aus dem Namborner Rathaus zurück. Die Begründung in Kürze: Es gibt nach deren Ansicht keinen triftigen Grund, den Landesbetrieb zu verpflichten, alle Bundes- und Landstraßen, die innerorts verlaufen, zu räumen. Das sehe das Gesetz so auch nicht vor. Mehr noch: Die Städte und Gemeinden müssten gänzlich dafür aufkommen.

Was ermutigt nach diesem niederschmetternden ersten Urteil Theo Staub und die anderen Kommunalpolitiker, am Klageweg festzuhalten und heute vors Oberverwaltungsgericht zu ziehen? Staub: "Unser Anwalt und unsere Rechtsschutzversicherung sind der Auffassung, dass wir durchaus eine Chance haben." Wären die Versichrungsvertreter zu einem anderen Ergebnis gekommen, hätte die Gemeinde den Prozess schon der Kosten wegen beendet.

Konträr dazu, wie nicht anders zu erwarten, Simone Weidenfeller. Sie ist Justiziarin beim Landesbetrieb und verweist auf die nach ihrer Auffassung eindeutige Formulierung im Gesetzestext. "In Absatz 2 des Paragrafen 53 des Straßengesetzes steht, dass der LfS Gemeinden ohne Anspruch auf Kostenersatz unterstützt." Damit sei die Auffassung ihres Arbeitgebers, dass diese Passage "mit Sicherheit nicht 100 Prozent Übernahme der Räumpflicht vorsieht". Übrigens habe ja auch der Landesrechnungshof die frühere Handhabe kritisiert, den Kommunen die Dienstleistung gratis zur Verfügung zu stellen.

Ob es bereits nach dem ersten Verhandlungstag zu einem Urteil kommt, ist ungewiss. Namborns Anwalt Christian Helm: "Das kann ich wirklich noch nicht einschätzen." Gleiches verlautbart aus dem LfS. Sollte Namborn scheitern, könnten auf die Gemeinde rund 28 000 Euro Straßenräumdienstkosten zukommen. Foto: SZ/privat

Mehr Geld wird's nicht

Von SZ-RedakteurMatthias Zimmermann

Schneeräumstreit - Namborn gegen Landesbetrieb für Straßenbau (LfS): ein Kampf David gegen Goliath? So könnten es Bürgermeister der übrigen Gemeinden, die sich anfänglich solidarisch erklärt hatten, wohl wenig später gedacht haben. Weit vor dem ersten Prozess, wer für die Räumdienst-Kosten aufzukommen hat, hatte Namborns Rathauschef Theo Staub (SPD) noch zuversichtlich verkündet, Mitstreiter gegen die LfS-Rechnung zu haben. Doch davon war schon vor dem ersten Gerichtstermin im Juni keine Rede mehr. Herrschte die Einsicht, dass der Rechtsstreit gegen den LfS chancenlos ist? Oder war's einfach fehlende Solidarität? Das wird sich objektiv im Nachhinein sicherlich nicht mehr klären lassen.

Schon jetzt ist aber klar - egal, wie der heutige Prozess endet: Es geht bei der Auseinandersetzung darum, ob das Geld von einer öffentlichen Hand in die nächste wandert. Ob Gemeinde oder Landesbehörde für den Winterdienst blechen. Der Unterschied: Zahlt Namborn, ist weniger Geld fürs Kommunale da. Zahlt der LfS, bleibt weniger für überörtlichen Straßenbau. Am Ende wird jedenfalls nicht mehr Bares übrig sein.

Hintergrund

Die strittige Passage im Paragraf 53 des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) in Auszügen:

Absatz 1: Alle innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen Straßen einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und Landstraßen I. und II. Ordnung sind ordnungsgemäß zu reinigen. Die Reinigungspflicht obliegt den Gemeinden.

Absatz 2: Das Landesamt für Straßenwesen unterstützt die Gemeinden ohne Anspruch auf Kostenersatz bei der Schneeräumung auf den Fahrbahnen der Bundesstraßen und Landstraßen I. und II. Ordnung sowie bei dem Betreuen der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen dieser Straßen.

Der heutige Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit Sitz in Neunkirchen ist Rechtsnachfolger des Landesamtes für Straßenbau.

Landstraßen I. Ordnung bilden unter anderem laut Paragraf 3 des SStrG mit Bundesstraßen ein Verkehrsnetz innerhalb des Landes.

Landstraßen II. Ordnung sind demnach Strecken, die Gemeinden verbinden. red/hgn

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