Winterdienst-Klage: Namborn verliert

Namborn · Kommunen haben keinen Rechtsanspruch auf Gratis-Schneeräumdienst auf Bundes- und Landstraßen in Orten durch den Landesbetrieb für Straßenbau. So urteilten gestern Verwaltungsrichter in Saarlouis.

Namborn. Gibt es einen triftigen Grund, den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) zu verpflichten, alle Bundes- und Landstraßen, die innerörtlich verlaufen, von Schnee und Eis zu befreien - auf Kosten der Landesbehörde? Definitiv nein. So urteilten gestern Richter am Saar-Verwaltungsgericht in einem Musterprozess. Demnach sei der Neunkircher LfS gesetzlich nicht dafür verantwortlich, sondern die Kommunen. Sie müssten auch für die Ausgaben gerade stehen, und zwar für alle. Das sehe das Gesetz so vor.Damit wiesen die Saarlouiser Richter eine Klage der Gemeinde Namborn ab. Sie wollte erreichen, die ursprüngliche Abmachung zwischen LfS auf der einen sowie saarländischen Städten und Gemeinden auf der anderen Seite durchzusetzen. Demnach war der LfS über Jahrzehnte für den Winterdienst aufgekommen, technisch, personell und finanziell. Das ist nun vorbei, nachdem der LfS dies 2011 kündigte, über den saarländischen Städte- und Gemeindetag neue Regeln aushandelte, anschließend Einzelverträge mit Kommunen abschloss. Darin ist unter anderem festgelegt: Bundes- und Landstraßen mit innerörtlich einer Steigung über sechs Prozent werde der Landesbetrieb weiterhin auf eigene Kosten den Winterräumdienst übernehmen. Für alle übrigen Bundes- und Landstraßenabschnitten in Ortslagen trage der LfS 35 Prozent der Kosten.

Auch diese Regel ist laut Klaus Kosok "überobligatorisch". So interpretiert der LfS-Sprecher den noch nicht schriftlich vorliegenden Richterspruch. Will heißen: Hier lasse sich seine Behörde stärker in die Pflicht nehmen als nötig. Aber daran soll trotz des Urteils nicht gerüttelt werden. Doch: "Damit hat das Verwaltungsgericht unsere Rechtsauffassung voll und ganz bestätigt."

Erwartungsgemäß überrascht reagierte Christian Halm. Der Neunkircher Rechtsanwalt vertritt Namborn in dem Rechtsstreit. Für ihn sei insbesondere eines der Argumente nicht nachzuvollziehen: "Die Richter haben unter anderem unsere Klage abgewiesen, weil es im gesamten Saarland keine besonders gefährlichen Straßen gebe." Für die wäre der LfS automatisch zuständig. Halm zynisch: "Wenn es keine besonders gefährlichen Straßen gibt, warum werden dann überall Blitzer aufgestellt?" Besonders gefährlich bedeute unter anderem Fahrbahnen, die im Winter für Verkehrsteilnehmer nicht als solche Gefahrenpunkte zu erkennen sind.

Kosok bestätigte mit Infos einer LfS-Prozessbeobachterin, dass Namborn nicht einmal über Straßen verfüge, die nach Vereinbarung mit dem Städte- und Gemeindetag gefährliche Straßen sind und vom LfS kostenlos geräumt werden: Strecken ab sechs Prozent Gefälle.

Namborns Bürgermeister Theo Staub (SPD): "Ich habe fest damit gerechnet, dass wir gewinnen." Sollte die gemeindliche Rechtsschutzversicherung für Prozess- und Anwaltskosten aufkommen, wollte er gestern Abend dem Gemeinderat vorschlagen, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Damit würde die Gemeinde dem Vorschlag Anwalts Halm folgen, der den Gang vors Oberverwaltungsgerichts befürwortet. Dies müsse binnen vier Wochen geschehen. Das Problem: Gestern stand die letzte Ratssitzung vor den Sommerferien an. Der nächste reguläre Termin ist 6. September. Damit wäre die Frist verstrichen. Staub wollte deshalb gestern mit den Fraktionen über die Vorgehensweise beraten. Foto: hgn

Foto: Privat

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