Windräder-Projekt liegt vorerst auf Eis

Homburg · Eigentlich sollte es nach der Stadtratssitzung am Donnerstagabend mit dem Windpark vorangehen. Nun sorgen aktuelle Entwicklungen dafür, dass Stadt und Stadtrat die Notbremse ziehen. Zunächst müssen noch Fakten geklärt werden, bevor es mit dem Verfahren weitergeht.

Eigentlich wollte der Homburger Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag das Bebauungsplanverfahren zum Windpark "Auf der weißen Trisch" weiter vorantreiben. Der sogenannten Offenlage-Beschluss der Pläne stand an. In dessen Folge hätten dann Betroffene innerhalb von vier Wochen Einwände gegen das Projekt erheben können. So sah es die Beschlussvorlage für den Stadtrat vor, und so äußerte sich auch Homburgs Oberbürgermeister Karlheinz Schöner anlässlich einer Pressekonferenz vor der Sitzung. Schöner verdeutlichte dabei, dass die inzwischen bekannten Einwände der Luftsicherheitsbehörden dem Baurechtsverfahren in seinem Verlauf nicht entgegenstehen. Gegebenenfalls müssten die Pläne eben entsprechend der Vorgaben geändert werden. Die Flugsicherung will wegen zweier Einflugschneisen nur Windräder in einer Bauhöhe von 100 Metern zulassen. Auf dem Weißen Trisch sollen aber Anlagen entstehen, die doppelt so hoch sind (wir berichteten).

Am Donnerstag nun empfahl Bauamtsleiter Michael Banowitz angesichts der Einwände gegen die angedachte Bauhöhe einen anderen Weg: Es sei nötig, das gesamte Verfahren vorerst ruhen zu lassen. Denn: "Die vorgebrachten Einwände schränken das Planungsrecht der Kommune ein." So gelte es nun rechtlich Fragen zu klären und entsprechende Gespräche zu führen. "Deswegen schlägt die Verwaltung vor, die nun anstehende Offenlage nicht zu beschließen. Denn aus meinem Rechtsverständnis heraus ist uns die Planungshoheit ab einer gewissen Höhe entzogen, die 200 Meter werden wir für die vier Sonderbaugebiete nicht erreichen", so Banowitz. Würde man stattdessen das Bebauungsplanverfahren weiter betreiben, rechne er mit Konfrontationen mit den entsprechenden Fachbehörden. Dieser Empfehlung folgte der Stadtrat am Donnerstagabend.

CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Gläser und sein SPD-Pendant Hans Felden verdeutlichten in diesem Zusammenhang aber den weiterhin bestehenden Wunsch Homburgs, auf regenerative Energien zu setzen. So sei die Entscheidung, das Verfahren ruhen zu lassen, nicht negativ zu werten.

Die Entscheidung des Stadtrates verzögert nun die Planungen von Projektentwickler Andreas Reister. In einer schriftlichen Stellungnahme bestätigte er die Einwände des saarländischen Wirtschaftsministeriums als zuständiger Stelle für die Flugaufsicht. So habe man in Saarbrücken die Beeinträchtigung der Flugnavigationseinrichtung des Flughafens Zweibrücken und die Störung des militärischen Flugbetriebs als Hinderungsgründe genannt. Beide Probleme wolle man nun "abarbeiten". So soll die mögliche Beeinträchtigung des Zweibrücker Flughafens gutachterlich geklärt werden. Reisters klare Ansage: "Sollten die Einwände Bestand haben, dann wird das Windpark-Projekt ad acta gelegt."Der Stadtrat hat in seiner Sitzung bei nur zwei Enthaltungen das Einvernehmen für die Schlossberg-Bebauung hergestellt. Auf dem früheren "Schmidtschen Anwesen" kann nun ein viergeschossiges Wohngebäude errichtet werden, das auf zwei Garagengeschossen stehen wird. Der Bauantrag wurde am 9. August eingereicht. Die untere Garagenebene wird von der Straße "Zu den Höhlen" erschlossen, die obere von der Klosterstraße aus. 18 Wohneinheiten entstehen in den vier Geschossen - in verschiedenen Größen von 60 bis 170 Quadratmeter Wohnfläche. Das Gebäude setzt sich in Längsrichtung aus sechs gestaffelten Gebäudekuben mit einer Länge von jeweils acht Metern zusammen. Insgesamt war man sich im Rat einig, dass sich der neue Bauentwurf besser in das Umfeld des Schlossbergs einpasst, wenngleich es nicht unbedingt typisch für die bisherige Art der Schlossberg-Bebauung ist. Allerdings legt der Denkmalschutz Wert darauf, das sich alter und neuer Baubestand gegenseitig ergänzen. Damit künftig die Architektur des neuen Gebäudes eher die Ausnahme bleibt, denkt der Stadtrat an eine Satzungsänderung. Damit will man verhindert, dass jeder - auch bei Sanierung bestehender Häuser - bauen kann, wie er will.

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