Windräder in zehn Gebieten erlaubt
Nonnweiler. Windräder müssen in der Gemeinde Nonnweiler einen Mindestabstand zu Wohnsiedlungen von 1000 Metern haben. Das geht aus dem Flächennutzungsplan hervor, den der Gemeinderat am Donnerstagabend mit 15 Ja-Stimmen bei acht Enthaltungen beschlossen hat. Damit definierte der Rat insgesamt zehn Windvorrangflächen mit einer Gesamtgröße von 370,9 Hektar
Nonnweiler. Windräder müssen in der Gemeinde Nonnweiler einen Mindestabstand zu Wohnsiedlungen von 1000 Metern haben. Das geht aus dem Flächennutzungsplan hervor, den der Gemeinderat am Donnerstagabend mit 15 Ja-Stimmen bei acht Enthaltungen beschlossen hat. Damit definierte der Rat insgesamt zehn Windvorrangflächen mit einer Gesamtgröße von 370,9 Hektar. Nur innerhalb dieser zehn Areale dürfen Windräder errichtet werden.Nicht in den Plan aufgenommen hat der Rat eine weitere Fläche auf der Grendericher Höhe bei Sitzerath. Durch die Erhöhung des Mindestabstandes zur Ortslage von ursprünglich 800 Metern auf 1000 Meter verkleinerte sich dieses Konzentrationsgebiet auf 6,984 Hektar. Konzentrationsflächen sollten aber mindestens 7 Hektar groß sein, um eine Verspargelung der Landschaft zu verhindern, hatte die Planer zu Beginn des Verfahrens festgelegt. Die Grendericher Höhe verfehlt dieses Ziel jetzt um 160 Quadratmeter.
Der Sitzerather Ortsrat hatte empfohlen, die Grendericher Höhe wieder in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, insgesamt aber den 1000-Meter-Abstand beizubehalten. Diese Fläche liege direkt an der Gemeindegrenze. Man könne dort einen interkommunalen Windpark errichten. Damit könne man den Interessen der Grundstücksbesitzer und der Windkraftgegner gerecht werden. Die CDU-Fraktion schloss sich dem Ortsrat-Antrag an.
Es sei nicht gelungen, einen guten Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern der Windenergieanlagen zu finden, sagte für die CDU ihr Fraktionsvorsitzender Alexander Schweitzer. Gerade in Sitzerath werde dies deutlich.
Bei der ersten Auslegung des Planes hatten sich mehr als 50 Sitzerather gegen die sichelförmige Einkreisung des Ortes durch Windräder ausgesprochen. In der jüngsten Auslegung hatten sich überwiegend Befürworter zu Wort gemeldet. Sie kritisierten den Wegfall von zwei Flächen. Dies bedeute einen wirtschaftlichen Verlust für die Grundstückseigentümer durch entgangene Pachteinnahmen und die Gemeinde durch entgangene Gewerbesteuereinnahmen.
Alfred Schmitt: "Damit haben sich etwa zwei gleich große Gruppen als Gegner und Befürworter der Windenergieanlagen artikuliert. Der Ortsrat sieht sich allen Mitbürgern von Sitzerath verpflichtet. Deshalb befindet er sich in einer sehr schwierigen und fast nicht mehr zu ertragenden Situation." Schmitt weiter: "Es allen Seiten gerecht zu machen, gelingt nicht. Deshalb müssen Kompromisse eingegangen werden." Schmitt appellierte an alle Sitzerather, "egal wie es ausgeht, Sachlichkeit, Besonnenheit und gegenseitigen Respekt zu wahren."
Für die SPD lehnte Fraktionschef Erwin Scherer es ab, die Grendericher Höhe wieder in den Plan aufzunehmen. Darauf habe man bewusst wegen der optischen Bedrängung des Dorfes verzichtet. Man solle den Flächennutzungsplan ohne die Grendericher Höhe zu verabschieden. Dafür sprachen sich auch Theo Weber für die Freie Wählergemeinschaft und Michael Lukas für die Allianz für Nonnweiler aus.
Gegen die Aufnahme der Grendericher Höhe war auch Bürgermeister Franz Josef Barth: "Die Gemeinde nutzt ihren planerischen Gestaltungsspielraum zum Wohle aller Sitzerather Bürger und nicht nur für 20 bis 40, die einen geldwerten Vorteil hätten."
So stimmten fünf Ratsmitglieder für die Aufnahme der Grendericher Höhe, 14 waren dagegen, vier enthielten sich. Den Flächennutzungsplan beschloss der Rat mit 15 Ja-Stimmen bei acht Enthaltungen.