Windkraftanlagen: Lebach muss Abstand zu Eiweiler neu berechnen

Eiweiler. Der Lebacher Stadtrat hatte im März eine Änderung seines Flächennutzungsplanes beschlossen, damit gegebenenfalls Windkraftanlagen gebaut werden können. Zwei Flächen, auf denen Windräder zumindest in der Theorie aufgestellt werden könnten, liegen nahe der Gemarkungsgrenze zum Heusweiler Ortsteil Eiweiler, und zwar der Gohlocher Wald und die Zone Steinhaus

Eiweiler. Der Lebacher Stadtrat hatte im März eine Änderung seines Flächennutzungsplanes beschlossen, damit gegebenenfalls Windkraftanlagen gebaut werden können. Zwei Flächen, auf denen Windräder zumindest in der Theorie aufgestellt werden könnten, liegen nahe der Gemarkungsgrenze zum Heusweiler Ortsteil Eiweiler, und zwar der Gohlocher Wald und die Zone Steinhaus.Während das Gebiet Gohlocher Wald den gesetzlich vorgeschriebenen 800-Meter-Mindestabstand von Windrädern zu Wohnsiedlungen einhält, liegt der Abstand in der Zone Steinhaus zum Eiweiler Wohngebiet Am Großwald, zu den Häusern in der Großwaldstraße sowie zum Schützenhaus und der Brauerei unter 800 Meter. Die Wohnbebauungen innerhalb des 800-Meter-Radius fehlen offenbar in den Karten der Stadt Lebach.

"Da ist in Lebach ein bisschen was schief gelaufen", kritisierte der Eiweiler Ortsvorsteher Hermann Bär (CDU) deshalb in der jüngsten Ortsratssitzung. Auch Adolf Schenk (SPD) schimpfte: "Ich finde das schon ein bisschen kess, dass die Lebacher die Eiweiler Brauerei und das Neubaugebiet einfach aus ihren Karten herausgelassen haben." CDU-Sprecher Michael Paul wollte vom Heusweiler Bauamtsleiter Albert Dörr wissen, ob die Verwaltung die fehlerhaften Karten in Lebach schon reklamiert habe. Dazu Dörr: "Ja. Die Kartengrundlage wird von Lebach wieder korrigiert werden, und die Abstände werden noch mal neu berechnet. Der Stadtrat wird das Thema dann nochmal behandeln."

Ortsrat legt Einspruch ein

Im Rahmen der Planoffenlegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werde sich die Gemeinde Heusweiler alles noch einmal ganz genau ansehen, versprach Albert Dörr. Auch der Eiweiler Ortsrat will das tun. Hinsichtlich des fehlerhaft geplanten Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes der Stadt Lebach legte der Eiweiler Ortsrat einstimmig Einspruch ein. dg

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