Wieder Wirbel um Tanzverbot

Saarbrücken. Viele Jugendliche empfinden es als Zumutung: das so genannte Tanzverbot an Karfreitag. Einige Jugendorganisationen im Saarland fordern seit Jahren eine Abschaffung dieses Erlasses zugunsten der religiösen Besinnung. Doch eine Änderung ist vorerst nicht in Sicht

 An Karfreitag im Saarland gesetzlich verboten: Tanzen in einer Diskothek. Foto: dpa

An Karfreitag im Saarland gesetzlich verboten: Tanzen in einer Diskothek. Foto: dpa

Saarbrücken. Viele Jugendliche empfinden es als Zumutung: das so genannte Tanzverbot an Karfreitag. Einige Jugendorganisationen im Saarland fordern seit Jahren eine Abschaffung dieses Erlasses zugunsten der religiösen Besinnung. Doch eine Änderung ist vorerst nicht in Sicht. "Wir halten an dem Tanzverbot am Karfreitag fest, weil es Ausdruck des Respekts gegenüber dem Glaubensempfinden der Christen ist", sagt etwa CDU-Generalsekretär Roland Theis. Auch die SPD will an dem Verbot "aller der Unterhaltung dienenden (…) öffentlichen Veranstaltungen" festhalten, wie es im saarländischen Feiertagsgesetz heißt. "Der Karfreitag ist der höchste Feiertag für Protestanten. Vor diesem Hintergrund halten wir es für geboten, den Karfreitag aus Respekt vor den Gläubigen entsprechend zu würdigen", sagt der SPD-Landtagsabgeordnete Ulrich Commerçon. "Wirtschaft und Vergnügen dürfen nicht unseren gesamten Lebensrhythmus bestimmen", argumentiert das Bistum Trier. "Ein Tag, an dem wir des Leidens und Sterbens Jesu gedenken, ist kein jubelnder Feiertag, an dem Tanzen angemessen wäre", teilt die Bischöfliche Pressestelle in Trier mit.Diskotheken haben am Karfreitag geschlossen oder bieten lediglich Veranstaltungen ohne Tanzmöglichkeit an. "Das Tanzverbot ist völlig unzeitgemäß und macht keinen Sinn", beklagt sich Stephan Junkes von der Saarbrücker Diskothek Garage. Die Feiertagsregelung beschere den Diskothekenbetreibern zudem Umsatzausfälle. Hält sich eine Diskothek nicht an das Tanzverbot, droht nach Paragraph 14 des saarländischen Feiertagsgesetzes eine Geldbuße bis zu 1500 Euro, wie das Innenministerium mitteilt.

In Rheinland-Pfalz, wo ebenfalls ein gesetzliches Tanzverbot an Karfreitag vorgeschrieben ist, wurde kürzlich vor eben diesem Hintergrund die Frühjahrsmesse in Speyer abgesagt. Seit 20 Jahren fällt die Speyerer Frühjahrskirmes auf das zweite Aprilwochenende, in rund 75 Prozent der Fälle ist der Karfreitag ein Messetag gewesen. Verboten wurde die Messe bislang aber noch nicht.

In Frankreich ist der Gedanke an ein Verbot von öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen an Karfreitag bis heute fern: Im lothringischen Bouzonville etwa wird traditionell ein Karfreitagsmarkt abgehalten - und die Deutsche Bahn stellt vier Sonderzüge aus Dillingen für Besucher bereit.

Der Paragraf 10 des Feiertaggesetzes knüpft an den Artikel 41 der Saarländischen Verfassung an, in dem es heißt: "Der Sonntag und die anerkannten kirchlichen Feiertage sind als Tage der religiösen Erbauung, seelischen Erhebung und Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt." jos

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