WG-Party im Nauwieser Viertel beschäftigt Amtsgericht

Saarbrücken · Was geschah am 14. April 2012 bei der Party einer Wohngemeinschaft? Wurden Polizisten nach einem Hinweis auf Ruhestörung angegriffen, oder wurden sie selbst grundlos gewalttätig? Diese Fragen beschäftigten gestern das Amtsgericht Saarbrücken.

Auf der Anklagebank saßen vier junge Männer. Die Anklage lautet auf einfache beziehungsweise gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, in einem Fall auch auf Beleidigung. Zurzeit wird laut Staatsanwaltschaft auch gegen vier Beamte wegen Körperverletzung im Amt ermittelt; der Anwalt eines Angeklagten hatte Strafanzeige erstattet. Der Vorwurf wiegt schwer: Zeugen berichten laut Anwalt, einige Beamte seien brutal geworden. Einer der angeklagten Männer teilte der SZ mit, Polizisten hätten ihn beleidigt und bedroht, einer habe ihn auf der Wache gewürgt.

Die gestrige Sitzung war schnell beendet: Zur Beweisaufnahme kam es nicht, weil wichtige Zeugen fehlten: Mehrere Polizisten seien vorgeladen worden, woraufhin ihre Dienststelle mitgeteilt habe, sie seien am Verhandlungstag im Urlaub, sagte die Richterin. Gestern zeigte sich ein weiterer Polizist bedingt aussagebereit, zwei verweigerten die Aussage mit Hinweis auf das Verfahren gegen sie. Folglich, sagte die Richterin, müsse das Verfahren unterbrochen werden, bis das Parallelverfahren gegen die Polizisten abgeschlossen ist, außerdem sei ein Aktenabgleich nötig. Ob gegen die Beamten Anklage erhoben wird, ist offen.

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