Westerwälder Wolfsjäger muss Flinte und Jagdschein abgeben

Koblenz · Der neuerliche Prozess um den erschossenen Wolf aus dem Westerwald hat ein schnelles Ende genommen. Das Koblenzer Landgericht stellte das Berufungsverfahren gegen den 73 Jahre alten Jäger gestern gegen Auflagen ein.

Der Mann aus Bad Honnef soll im April 2012 das Tier erschossen haben, bei dem es sich vermutlich um den ersten Wolf auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz seit rund 120 Jahren handelte.

Der Anwalt des Schützen beantragte die Einstellung unter anderem mit dem Hinweis auf das Alter seines Mandanten. Das Gericht gab dem statt - mit der Auflage, dass der Mann Jagdschein und Waffen zurückgibt und 3500 Euro Strafe zahlt. Zu der Geldstrafe war er im Januar auch in erster Instanz vom Amtsgericht Montabaur verurteilt worden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten danach Berufung eingelegt.

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